Physiotherapie-Praxen werden häufig von Ärzten in Kooperation geführt oder von Arztpraxen als Nebenbetrieb. Die spezifischen Risiken der Physiotherapie erfordern ein angepasstes Versicherungskonzept.

Hintergrund

Spezifische Risiken der Physiotherapie:

  • Behandlungsfehler: Fehlerhafte manuelle Techniken (z.B. bei HWS-Manipulation) können zu erheblichen Schäden führen. Die Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten ist unbedingt erforderlich.
  • Geräte und Hilfsmittel: Ultraschallgeräte, Elektrotherapiegeräte, Trainingsgeräte und Therapieliegen sind wertvolles Equipment, das versichert sein muss.
  • Sturz- und Verletzungsrisiken: Patienten, die nach Behandlungen stürzen, können Haftungsansprüche geltend machen.
  • Personal: Physiotherapeuten haben ein erhöhtes Risiko für Berufserkrankungen (Rücken, Gelenke).

Versicherungsbausteine für Physiotherapie-Praxen:

  • Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten (eigenständig oder als Teil einer ärztlichen Gemeinschaft)
  • Betriebshaftpflicht für die Praxisräume
  • Elektronik- und Geräteschutz
  • Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Kooperationspartner ausreichend absichern: Wenn Physiotherapeuten in Ihrer Praxis tätig sind, prüfen Sie, ob diese eigene Berufshaftpflicht haben oder unter Ihren Betriebsschutz fallen.
  2. Behandlungsverträge und Dokumentation: Klare Behandlungsverträge und gute Dokumentation reduzieren das Haftungsrisiko erheblich.
  3. Therapiegeräte regelmäßig warten: Regelmäßige Wartungsnachweise für Elektrotherapiegeräte sind medizinrechtlich erforderlich und versicherungsrelevant.
  4. Ärzteversichert koordiniert ärztlich-physiotherapeutische Kooperationen: Als spezialisierter Makler entwickelt Ärzteversichert Versicherungskonzepte für Praxen mit mehreren Leistungsbereichen.

Quellen

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