Physiotherapie-Praxen werden häufig von Ärzten in Kooperation geführt oder von Arztpraxen als Nebenbetrieb. Die spezifischen Risiken der Physiotherapie erfordern ein angepasstes Versicherungskonzept.
Hintergrund
Spezifische Risiken der Physiotherapie:
- Behandlungsfehler: Fehlerhafte manuelle Techniken (z.B. bei HWS-Manipulation) können zu erheblichen Schäden führen. Die Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten ist unbedingt erforderlich.
- Geräte und Hilfsmittel: Ultraschallgeräte, Elektrotherapiegeräte, Trainingsgeräte und Therapieliegen sind wertvolles Equipment, das versichert sein muss.
- Sturz- und Verletzungsrisiken: Patienten, die nach Behandlungen stürzen, können Haftungsansprüche geltend machen.
- Personal: Physiotherapeuten haben ein erhöhtes Risiko für Berufserkrankungen (Rücken, Gelenke).
Versicherungsbausteine für Physiotherapie-Praxen:
- Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten (eigenständig oder als Teil einer ärztlichen Gemeinschaft)
- Betriebshaftpflicht für die Praxisräume
- Elektronik- und Geräteschutz
- Gruppen-Unfallversicherung für Mitarbeiter
Praktische Hinweise für Ärzte
- Kooperationspartner ausreichend absichern: Wenn Physiotherapeuten in Ihrer Praxis tätig sind, prüfen Sie, ob diese eigene Berufshaftpflicht haben oder unter Ihren Betriebsschutz fallen.
- Behandlungsverträge und Dokumentation: Klare Behandlungsverträge und gute Dokumentation reduzieren das Haftungsrisiko erheblich.
- Therapiegeräte regelmäßig warten: Regelmäßige Wartungsnachweise für Elektrotherapiegeräte sind medizinrechtlich erforderlich und versicherungsrelevant.
- Ärzteversichert koordiniert ärztlich-physiotherapeutische Kooperationen: Als spezialisierter Makler entwickelt Ärzteversichert Versicherungskonzepte für Praxen mit mehreren Leistungsbereichen.
Quellen
- GDV: Betriebs- und Berufshaftpflicht für Therapeuten
- Bundesärztekammer: Kooperationen und Gemeinschaftspraxen
- VPT: Verband Physikalische Therapie
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