Kooperationsverträge zwischen Ärzten und anderen Gesundheitsberufen (Physiotherapeuten, Psychologen, Hebammen, Optiker) sind im modernen Gesundheitswesen häufig. Sie schaffen gegenseitige Vorteile, aber auch versicherungsrechtliche Fragen, die oft übersehen werden.
Hintergrund
Typische Kooperationsformen:
- Überweisungskooperationen: Formale oder informelle Überweisungsbeziehungen zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern
- Gemeinsame Praxisräume: Unterschiedliche Berufsgruppen teilen sich Räume (wichtig: Untervermietung vs. Gemeinschaft)
- Medizinische Versorgungszentren: Ärzte kooperieren formal im MVZ
- Berufsausübungsgemeinschaften: Ärzte verschiedener Fachrichtungen kooperieren
Versicherungsrechtliche Fragen bei Kooperationen:
- Wessen Betriebshaftpflicht greift, wenn ein Kooperationspartner einen Schaden verursacht?
- Sind Schäden, die in gemeinsam genutzten Räumen entstehen, versichert?
- Welche Berufshaftpflicht gilt, wenn ein Arzt Leistungen eines Kooperationspartners delegiert?
Wichtig: Das Zuweisungsverbot (§31 MBO) verbietet Ärzte-Ärzten- oder Arzt-Nicht-Arzt-Kooperationen, bei denen Zuweisungen gegen geldwerte Vorteile erfolgen. Verstöße haben berufs- und strafrechtliche Konsequenzen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Kooperationsverträge anwaltlich prüfen lassen: Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt prüft Kooperationsverträge auf berufsrechtliche Zulässigkeit.
- Versicherungsschutz bei Kooperationspartnern abklären: Klären Sie vor der Kooperation, ob alle Partner ausreichend versichert sind und wie Schnittmengen geregelt sind.
- Räumliche Trennung dokumentieren: Bei gemeinsam genutzten Räumen müssen Zuständigkeitsgrenzen klar geregelt und dokumentiert sein.
- Ärzteversichert koordiniert Kooperationsversicherungen: Als spezialisierter Makler entwickelt Ärzteversichert Versicherungslösungen, die alle Beteiligten einer Kooperation korrekt absichern.
Quellen
- Bundesärztekammer: Berufsordnung §31 Zuweisungsverbot
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kooperationen
- GDV: Haftpflicht in Kooperationsstrukturen
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