Die Vertrauensschadenversicherung schützt Arztpraxen vor Schäden, die durch unehrliches Verhalten eigener Mitarbeiter entstehen, also etwa durch Unterschlagung, Diebstahl aus der Kasse oder betrügerische Handlungen. Sie ist für Praxen mit Personal besonders relevant.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vertrauensschäden entstehen durch Untreue, Unterschlagung oder Betrug durch eigene Mitarbeiter
  • Deckungssummen beginnen je nach Praxisgröße bei 25.000 Euro und können auf 100.000 Euro und mehr ausgebaut werden
  • Die Police ersetzt die durch Ermittlungskosten und den eigentlichen Schaden entstehenden Verluste

Ausführliche Antwort

In Arztpraxen werden täglich Bargeld, Rezeptblöcke und teures Verbrauchsmaterial verwaltet. Gelegentlich kommt es vor, dass Mitarbeiter aus Kasse, Warenbeständen oder durch Abrechnungsmanipulationen Schaden anrichten. Die Vertrauensschadenversicherung tritt in diesen Fällen ein, wenn der Täter intern ist und ein Schaden nachgewiesen werden kann.

Klassische Anbieter von Vertrauensschadenversicherungen für Arztpraxen sind spezialisierte Industrieversicherer und auf Heilberufe fokussierte Versicherungsgesellschaften. Die Police kann als Erweiterung der Betriebshaftpflicht oder als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Wichtige Einschlüsse sind: Bargelddiebstahl, Unterschlagung von Zahlungseingängen, Manipulationen an Warenlager und Abrechnungsbetrug.

Die Prämienhöhe hängt von der Praxisgröße, der Mitarbeiterzahl und der gewählten Deckungssumme ab. Für eine mittelgroße Praxis mit 5 bis 10 Mitarbeitern und einer Deckungssumme von 50.000 Euro sind Jahresprämien zwischen 200 und 500 Euro realistisch. Voraussetzung für die Schadensregulierung ist in der Regel eine polizeiliche Anzeige und eine interne Prüfung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber, die mehrere Mitarbeiter beschäftigen und mit relevanten Bargeld- oder Wertbeständen umgehen, sollten eine Vertrauensschadenversicherung prüfen. Ärzteversichert analysiert den individuellen Bedarf und findet den passenden Anbieter.

Quellen und weiterführende Informationen

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