Viele niedergelassene Ärzte besitzen ihre Praxisräume im Eigenbesitz oder führen Praxis und Wohnung im selben Gebäude. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude vor Feuer, Wasser, Sturm und weiteren Risiken und muss für diese spezifischen Konstellationen angepasst werden.

Hintergrund

Wohngebäudeversicherung für Ärzte mit Eigenimmobilien:

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser (Rohrbruch)
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden (optional: Überschwemmung, Erdbeben)

Besonderheiten bei gemischter Nutzung (Praxis + Wohnen):

  • Reine Wohngebäudeversicherungen decken gewerblich genutzte Anteile oft nicht vollständig ab
  • Die berufliche Nutzung muss im Versicherungsvertrag deklariert sein
  • Bei überwiegend gewerblicher Nutzung empfiehlt sich eine Gewerbegebäudeversicherung

Elementarschadendeckung als wichtige Ergänzung: Angesichts des Klimawandels und steigender Überschwemmungsrisiken ist die Elementarschadenversicherung zunehmend wichtig. Sie ist in vielen Regionen günstig zu erhalten, in Risikogebieten teurer oder schwieriger.

Anbieter: Allianz, HDI, R+V, Helvetia, Württembergische und regionale Versicherer bieten Wohngebäudeversicherungen an. Für gemischt genutzte Gebäude sind oft Gewerbeanbieter besser.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Gemischte Nutzung deklarieren: Teilen Sie Ihrem Versicherer die exakte Nutzungsaufteilung (Wohn- vs. Gewerbeanteil) mit. Falsche Angaben führen zu Deckungsproblemen im Schadensfall.
  2. Elementarschadendeckung hinzufügen: Prüfen Sie das Überschwemmungsrisiko Ihrer Praxisimmobilie und fügen Sie bei Bedarf eine Elementarschadendeckung hinzu.
  3. Unterversicherung vermeiden: Stellen Sie sicher, dass die Versicherungssumme dem Wiederaufbauwert (nicht dem Verkehrswert) entspricht.
  4. Ärzteversichert optimiert Immobilienversicherungen: Als spezialisierter Makler berät Ärzteversichert Ärzte auch zu Immobilienversicherungen und findet die beste Lösung für gemischt genutzte Gebäude.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →