Für die rechtssichere Abmahnung von Praxispersonal ist kein externer "Anbieter" nötig, sondern arbeitsrechtlich kompetente Beratung, entweder durch einen auf Heilberufe spezialisierten Rechtsanwalt oder über den Arbeitgeberservice der Kassenärztlichen Vereinigung. Falsch formulierte Abmahnungen sind im Streitfall wertlos und können Kündigungen unwirksam machen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Abmahnung muss konkrete Vertragsverletzung, Zeitpunkt und Aufforderung zur Verhaltensänderung enthalten
  • Schriftform wählen und Zugang nachweisen (Übergabe gegen Unterschrift oder Einschreiben)
  • Arbeitsrechtliche Beratung durch auf Arztpraxen spezialisierte Kanzleien empfehlenswert (Stundenhonorar ca. 150 bis 250 Euro)

Ausführliche Antwort

Eine Abmahnung ist rechtlich kein Produkt, das man bei einem Dienstleister "kauft", sondern ein personalrechtliches Instrument, das inhaltlich korrekt sein muss. Die vier Kernelemente einer wirksamen Abmahnung sind: genaue Beschreibung des Fehlverhaltens mit Datum, Hinweis auf die Vertragsverletzung, deutliche Aufforderung zur Verhaltensänderung sowie die Androhung einer Kündigung bei Wiederholung. Fehlt auch nur ein Element, kann die Abmahnung vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.

Auf Arztpraxen spezialisierte Kanzleien kennen die besonderen Anforderungen des Gesundheitssektors: Schweigepflicht, DSGVO, Abrechungsvorschriften und das Berufsrecht sind bei praxisrelevanten Pflichtverletzungen stets mitzudenken. Alternativ bieten Berufsverbände wie der Hartmannbund oder der Marburger Bund Rechtsberatung für angestellte Ärzte an, während die KBV und die Landesärztekammern Praxisinhaber unterstützen. Für standardisierte Fälle existieren auch Online-Rechtsdienstleister mit Templates, die jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung ersetzen.

Praxisinhaber mit mehr als 10 Mitarbeitern sollten beachten, dass bei einem etwaigen Betriebsrat (selten, aber möglich) ein Anhörungsrecht besteht. Die Kosten einer fehlerhaften Abmahnung können, wenn sie eine spätere Kündigung unwirksam macht, schnell das Drei- bis Vierfache eines Monatsgehalts betragen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, auch die eigene Rechtsschutzversicherung auf arbeitsrechtliche Deckung zu prüfen, bevor externe Beratung in Anspruch genommen wird. Viele Berufshaftpflicht- und Praxisschutzpakete enthalten keinen Arbeitsrechtsschutz, sodass eine separate Police oder ein Ergänzungsbaustein sinnvoll sein kann.

Quellen und weiterführende Informationen

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