Die Abrechnung von Kassenleistungen (EBM) und Privatleistungen (GOÄ) ist für viele Arztpraxen zeitaufwendig und fehleranfällig. Externe Abrechnungsdienstleister können diese Aufgabe übernehmen und die Praxis entlasten.
Hintergrund
Leistungen von Abrechnungsdienstleistern:
- EBM-Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung
- GOÄ-Abrechnung für Privatpatienten
- IGeL-Abrechnung und Mahnwesen
- Abrechnungsprüfung und Plausibilitätscheck
- Beratung zu abrechnungsoptimierten Leistungserfassung
Vorteile des Outsourcings:
- Entlastung des Praxispersonals von Abrechnungsaufgaben
- Professionelle Kenntnis aktueller Abrechnungsvorschriften
- Geringere Fehlerquote und höhere Erlöse
- Schnellere Mittelzuflüsse
Kosten: Abrechnungsdienstleister berechnen typischerweise 3 bis 8 Prozent des abgerechneten Honorars. Bei Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) liegen die Kosten ähnlich.
Führende Anbieter: PVS-Gruppe (Privatärztliche Verrechnungsstellen), Mediverbund, abrechnungspartner.de, mds (Medizinischer Dienst Süd), IQVIA und regionale Abrechnungsgesellschaften.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Kosten-Nutzen-Analyse: Berechnen Sie, ob das Outsourcing wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei hohem Privatpatienten-Anteil rechnet sich ein PVS-Vertrag oft schnell.
- Datenübertragung datenschutzkonform gestalten: Abrechnungsdaten sind sensible Patientendaten. Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach DSGVO ab.
- PVS-Auswahl sorgfältig: Achten Sie auf Referenzen und Erfahrungen mit Ihrer Fachrichtung. Spezialisierte PVS-Anbieter kennen die Besonderheiten Ihrer Fachrichtung.
- Ärzteversichert kennt Praxispartner: Als spezialisierter Makler empfiehlt Ärzteversichert geeignete Dienstleister für Abrechnung und Praxismanagement.
Quellen
- PVS-Gruppe: Privatärztliche Verrechnungsstellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM-Abrechnung
- Bundesärztekammer: GOÄ-Grundlagen
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