Die Abrechnung von Kassenleistungen (EBM) und Privatleistungen (GOÄ) ist für viele Arztpraxen zeitaufwendig und fehleranfällig. Externe Abrechnungsdienstleister können diese Aufgabe übernehmen und die Praxis entlasten.

Hintergrund

Leistungen von Abrechnungsdienstleistern:

  • EBM-Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung
  • GOÄ-Abrechnung für Privatpatienten
  • IGeL-Abrechnung und Mahnwesen
  • Abrechnungsprüfung und Plausibilitätscheck
  • Beratung zu abrechnungsoptimierten Leistungserfassung

Vorteile des Outsourcings:

  • Entlastung des Praxispersonals von Abrechnungsaufgaben
  • Professionelle Kenntnis aktueller Abrechnungsvorschriften
  • Geringere Fehlerquote und höhere Erlöse
  • Schnellere Mittelzuflüsse

Kosten: Abrechnungsdienstleister berechnen typischerweise 3 bis 8 Prozent des abgerechneten Honorars. Bei Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) liegen die Kosten ähnlich.

Führende Anbieter: PVS-Gruppe (Privatärztliche Verrechnungsstellen), Mediverbund, abrechnungspartner.de, mds (Medizinischer Dienst Süd), IQVIA und regionale Abrechnungsgesellschaften.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Kosten-Nutzen-Analyse: Berechnen Sie, ob das Outsourcing wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei hohem Privatpatienten-Anteil rechnet sich ein PVS-Vertrag oft schnell.
  2. Datenübertragung datenschutzkonform gestalten: Abrechnungsdaten sind sensible Patientendaten. Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach DSGVO ab.
  3. PVS-Auswahl sorgfältig: Achten Sie auf Referenzen und Erfahrungen mit Ihrer Fachrichtung. Spezialisierte PVS-Anbieter kennen die Besonderheiten Ihrer Fachrichtung.
  4. Ärzteversichert kennt Praxispartner: Als spezialisierter Makler empfiehlt Ärzteversichert geeignete Dienstleister für Abrechnung und Praxismanagement.

Quellen

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