Das Praktische Jahr (PJ) ist die letzte Phase des Medizinstudiums und gleichzeitig der erste intensive Kontakt mit dem Klinikalltag. Der Versicherungsschutz im PJ ist eine wichtige, aber oft übersehene Angelegenheit.
Hintergrund
Haftpflicht im PJ:
PJ-Studenten sind keine approbierten Ärzte und handeln unter Aufsicht. In der Regel sind sie über die Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses oder der Uni-Klinik mitversichert. Trotzdem empfiehlt sich eine eigene Absicherung, da:
- Auslandspraktika (bis zu 8 Wochen möglich) eigene Versicherungskonzepte erfordern
- Tätigkeiten außerhalb des Praktikumsrahmen nicht automatisch abgedeckt sind
Gesetzliche Unfallversicherung:
PJ-Studenten sind als Praktikanten gesetzlich unfallversichert (über die Berufsgenossenschaft des Krankenhauses).
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):
Das PJ ist der ideale Zeitpunkt, eine BU-Versicherung abzuschließen:
- Im Studium noch keine abgeschlossene Facharztausbildung: günstigere Risikoklasse
- Geringer Gesundheitsstatus noch gut
- Beiträge im Studium oft günstiger als nach der Approbation
PKV als PJ-Student:
PJ-Studenten können in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Das PJ-Krankenhaus zahlt in der Regel eine Aufwandsentschädigung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- BU jetzt abschließen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Studium am günstigsten. Schließen Sie früh ab, idealerweise noch im Vorklinikum.
- Ausland-PJ separat absichern: Für PJ-Tertiale im Ausland ist eine separate Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung erforderlich.
- Krankentagegeld für nach dem Studium: Planen Sie frühzeitig, was nach der Approbation gilt. Als Assistenzarzt brauchen Sie ggf. Krankentagegeld.
- Ärzteversichert berät PJ-Studenten: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert die optimale BU-Strategie für Medizinstudenten und empfiehlt geeignete Tarife ohne problematische Ausschlüsse.
Quellen
- Bundesärztekammer: Praktisches Jahr
- GDV: Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium
- DGSO: Deutsches PJ-Netzwerk
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