Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle approbierten Ärzte in Deutschland Pflicht. Die jährlichen Kammerbeiträge finanzieren wichtige Leistungen, von denen Ärzte aktiv profitieren sollten.

Hintergrund

Leistungen der Ärztekammern:

  • Weiterbildungsermächtigung und -beratung
  • Rechtliche Beratung in Berufsrechtsfragen
  • Schlichtungsstellen für Behandlungsfehler
  • Fortbildungsveranstaltungen und CME-Punkte
  • Mentoring-Programme für Berufseinsteiger
  • Politische Interessenvertretung

Beitragsstruktur: Die Kammerbeiträge richten sich nach dem ärztlichen Einkommen. Bei niedrigem Einkommen (z.B. im Studium, Elternzeit) können ermäßigte Beiträge beantragt werden.

Landesärztekammern: Deutschland hat 17 Landesärztekammern (16 Länder, Berlin hat zwei). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Niederlassungs- oder Wohnort.

Bundesärztekammer: Dachorganisation der Landesärztekammern, zuständig für bundesweite Standardsetzung (Musterweiterbildungsordnung, Berufsordnung).

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Schlichtungsstelle bei Behandlungsfehlern nutzen: Wenn Ihnen Behandlungsfehler vorgeworfen werden, ist die Schlichtungsstelle der Ärztekammer eine sinnvolle erste Anlaufstelle vor einem Gerichtsverfahren.
  2. CME-Punkte über Kammer-Veranstaltungen sammeln: Kammer-Fortbildungen sind oft günstig und gut anerkannt. Nutzen Sie das Angebot.
  3. Berufsrecht-Beratung in Anspruch nehmen: Bei berufsrechtlichen Fragen (Werbung, Kooperationen, Interessenkonflikte) berät die Ärztekammer kostenfrei.
  4. Ärzteversichert ergänzt Kammerschutz: Als spezialisierter Makler empfiehlt Ärzteversichert Rechtsschutzversicherungen, die den Kammer-Schutz in Bereichen ergänzen, die die Kammer nicht abdeckt.

Quellen

Blog-Übersicht

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