Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle approbierten Ärzte in Deutschland Pflicht. Die jährlichen Kammerbeiträge finanzieren wichtige Leistungen, von denen Ärzte aktiv profitieren sollten.
Hintergrund
Leistungen der Ärztekammern:
- Weiterbildungsermächtigung und -beratung
- Rechtliche Beratung in Berufsrechtsfragen
- Schlichtungsstellen für Behandlungsfehler
- Fortbildungsveranstaltungen und CME-Punkte
- Mentoring-Programme für Berufseinsteiger
- Politische Interessenvertretung
Beitragsstruktur: Die Kammerbeiträge richten sich nach dem ärztlichen Einkommen. Bei niedrigem Einkommen (z.B. im Studium, Elternzeit) können ermäßigte Beiträge beantragt werden.
Landesärztekammern: Deutschland hat 17 Landesärztekammern (16 Länder, Berlin hat zwei). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Niederlassungs- oder Wohnort.
Bundesärztekammer: Dachorganisation der Landesärztekammern, zuständig für bundesweite Standardsetzung (Musterweiterbildungsordnung, Berufsordnung).
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schlichtungsstelle bei Behandlungsfehlern nutzen: Wenn Ihnen Behandlungsfehler vorgeworfen werden, ist die Schlichtungsstelle der Ärztekammer eine sinnvolle erste Anlaufstelle vor einem Gerichtsverfahren.
- CME-Punkte über Kammer-Veranstaltungen sammeln: Kammer-Fortbildungen sind oft günstig und gut anerkannt. Nutzen Sie das Angebot.
- Berufsrecht-Beratung in Anspruch nehmen: Bei berufsrechtlichen Fragen (Werbung, Kooperationen, Interessenkonflikte) berät die Ärztekammer kostenfrei.
- Ärzteversichert ergänzt Kammerschutz: Als spezialisierter Makler empfiehlt Ärzteversichert Rechtsschutzversicherungen, die den Kammer-Schutz in Bereichen ergänzen, die die Kammer nicht abdeckt.
Quellen
- Bundesärztekammer: Ärztekammern und Leistungen
- Bundeszahnärztekammer: Kammern im Überblick
- Ärztekammer Berlin: Beiträge und Leistungen
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