Die ärztliche Dokumentationspflicht ist keine Frage des "besten Anbieters", sondern eine gesetzliche Pflicht, die durch die Bundesärzteordnung, das Patientenrechtegesetz und die Berufsordnung der Ärztekammern geregelt wird. Entscheidend ist die Wahl der richtigen Praxissoftware und ergänzender Dokumentationslösungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Patientendokumentation muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, für Röntgenaufnahmen gelten 10 Jahre ab Aufnahme, für Behandlungsunterlagen Minderjähriger bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres
  • Praxissoftware wie Medistar, Turbomed oder x.comfort sind führende Anbieter für elektronische Patientenakten
  • Lückenhafte Dokumentation kann im Haftungsfall zu einer Beweislastumkehr zulasten des Arztes führen

Ausführliche Antwort

Die ärztliche Dokumentationspflicht ergibt sich aus § 630f BGB (Patientenrechtegesetz) sowie den Berufsordnungen der Landesärztekammern. Ärzte sind verpflichtet, alle wesentlichen Behandlungsmaßnahmen, Diagnosen, Aufklärungsgespräche und Ergebnisse in der Patientenakte festzuhalten. Bei Behandlungsfehlerprozessen gilt: Was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht geschehen.

Für die praktische Umsetzung sind Praxisverwaltungssysteme (PVS) die wichtigsten Werkzeuge. Zu den meistgenutzten Anbietern in Deutschland zählen Medistar (CompuGroup Medical), Turbomed, x.comfort, Tomedo und Albis. Diese Systeme sind auf die KBV-Anforderungen zertifiziert und ermöglichen eine rechtssichere, strukturierte Dokumentation. Für besondere Dokumentationsbereiche wie Operationsberichte, Anästhesieprotokolle oder Aufklärungsbögen gibt es spezialisierte Anbieter wie Thieme Compliance oder Infomedics.

Die Kosten für ein professionelles PVS liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro Einrichtung zuzüglich monatlicher Wartungsgebühren von 100 bis 400 Euro. Die Investition lohnt sich, da eine lückenhafte Dokumentation im Haftungsfall Schadensersatzforderungen in sechs- oder siebenstelliger Höhe nach sich ziehen kann.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten ihre Dokumentation regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen und Mitarbeiter entsprechend schulen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auf ausreichenden Schutz auch für Dokumentationsmängel zu überprüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

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