Das ärztliche Versorgungswerk ist für fast alle niedergelassenen und angestellten Ärzte die primäre Altersvorsorge-Institution. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten Versorgungswerke oft bessere Leistungen und sind berufsständische Einrichtungen der Ärztekammern.
Hintergrund
Das ärztliche Versorgungswerk im Überblick:
- Pflichtmitgliedschaft für approbierte Ärzte in Deutschland
- Eigenständige Rechtsform als Körperschaft öffentlichen Rechts
- Kapitaldeckungsverfahren (keine Umlage wie GRV)
- Regional verschieden: 18 ärztliche Versorgungswerke in Deutschland
Leistungen:
- Altersrente (frühestens ab 60 Jahren, Regeleintritt je nach Werk)
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisenrente)
Beitragshöhe: Pflichtbeitrag entspricht dem Arbeitgeberbeitrag zur GRV (2024: ca. 9,3 Prozent des Einkommens, max. Beitragsbemessungsgrenze). Freiwillige Mehrzahlungen möglich.
Steuerliche Behandlung: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (bis zum Höchstbetrag §10 EStG). Renten werden als "sonstige Einkünfte" besteuert.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Freiwillige Mehrzahlungen prüfen: Das Versorgungswerk erlaubt oft freiwillige Mehrzahlungen, die die spätere Rente erhöhen. Diese sind steuerlich absetzbar und oft attraktiv.
- Renteninformation anfordern: Fordern Sie jährlich eine Rentenauskunft von Ihrem Versorgungswerk an.
- Befreiung von der GRV: Ärzte, die Mitglied im Versorgungswerk sind, können sich von der GRV befreien lassen. Das sollte aktiv beantragt werden.
- Ärzteversichert ergänzt Versorgungswerk durch private Vorsorge: Als spezialisierter Makler analysiert Ärzteversichert Ihren Versorgungswerk-Anspruch und empfiehlt sinnvolle Ergänzungen.
Quellen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke
- Bundesministerium der Finanzen: Sonderausgaben Altersvorsorge
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