Das ärztliche Versorgungswerk ist für fast alle niedergelassenen und angestellten Ärzte die primäre Altersvorsorge-Institution. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bieten Versorgungswerke oft bessere Leistungen und sind berufsständische Einrichtungen der Ärztekammern.

Hintergrund

Das ärztliche Versorgungswerk im Überblick:

  • Pflichtmitgliedschaft für approbierte Ärzte in Deutschland
  • Eigenständige Rechtsform als Körperschaft öffentlichen Rechts
  • Kapitaldeckungsverfahren (keine Umlage wie GRV)
  • Regional verschieden: 18 ärztliche Versorgungswerke in Deutschland

Leistungen:

  • Altersrente (frühestens ab 60 Jahren, Regeleintritt je nach Werk)
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisenrente)

Beitragshöhe: Pflichtbeitrag entspricht dem Arbeitgeberbeitrag zur GRV (2024: ca. 9,3 Prozent des Einkommens, max. Beitragsbemessungsgrenze). Freiwillige Mehrzahlungen möglich.

Steuerliche Behandlung: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar (bis zum Höchstbetrag §10 EStG). Renten werden als "sonstige Einkünfte" besteuert.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Freiwillige Mehrzahlungen prüfen: Das Versorgungswerk erlaubt oft freiwillige Mehrzahlungen, die die spätere Rente erhöhen. Diese sind steuerlich absetzbar und oft attraktiv.
  2. Renteninformation anfordern: Fordern Sie jährlich eine Rentenauskunft von Ihrem Versorgungswerk an.
  3. Befreiung von der GRV: Ärzte, die Mitglied im Versorgungswerk sind, können sich von der GRV befreien lassen. Das sollte aktiv beantragt werden.
  4. Ärzteversichert ergänzt Versorgungswerk durch private Vorsorge: Als spezialisierter Makler analysiert Ärzteversichert Ihren Versorgungswerk-Anspruch und empfiehlt sinnvolle Ergänzungen.

Quellen

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