Der Landarztmangel ist eines der drängendsten Probleme im deutschen Gesundheitswesen. Für Allgemeinmediziner, die sich in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten niederlassen möchten, gibt es erhebliche finanzielle Anreize und Förderprogramme.
Hintergrund
Förderprogramme für Landärzte:
- KV-Strukturfonds: Kassenärztliche Vereinigungen bieten in allen Bundesländern Förderprogramme für Niederlassungen in unterversorgten Gebieten an. Förderungen von 30.000 bis 100.000 Euro sind möglich.
- Sicherstellungszuschlag: In besonders unterversorgten Gebieten zahlen Krankenkassen erhöhte Vergütungen (§105 SGB V).
- Landarztprogramme der Bundesländer: Fast alle Bundesländer haben spezifische Förderungen (Bayern, NRW, Sachsen, Brandenburg etc.).
- Kommunale Förderung: Viele Kommunen bieten kostenlose Praxisräume, Umzugskostenunterstützung oder günstige Grundstücke.
- Landarzt-Stipendium: Für Medizinstudierende mit Verpflichtung zur späteren Landarzttätigkeit.
Wirtschaftliche Vorteile: Landärzte haben oft niedrigere Kosten bei ausreichend Patienten. In manchen Regionen sind die Wartelisten für Hausärzte sehr lang.
Praktische Hinweise für Ärzte
- KV vor Niederlassung kontaktieren: Die regionalen KVen haben spezifische Beratungsstellen für Niederlassungsinteressierte. Dort erhalten Sie aktuelle Förderübersichten.
- Gemeindegespräch suchen: Sprechen Sie Bürgermeister und Gemeinderäte an. Kommunen, die keine Ärzteversorgung haben, sind oft zu erheblichen Förderungen bereit.
- Praxisübernahme prüfen: Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist oft einfacher als eine Neugründung auf dem Land.
- Ärzteversichert begleitet Landarzt-Gründungen: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert die Versicherungsbedürfnisse von Hausarztpraxen auf dem Land.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Strukturfonds
- Bundesministerium für Gesundheit: Landarztgesetz
- DEGAM: Landarzt und Allgemeinmedizin
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