Die Approbation als Arzt ist keine Dienstleistung, die man bei einem "Anbieter" kauft. Sie wird ausschließlich von staatlichen Behörden, in Deutschland den Landesbehörden, erteilt. Die Frage richtet sich wahrscheinlich an Beratungsdienstleister, die ausländische Ärzte bei der Approbationsbeantragung unterstützen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Approbation wird in Deutschland vom jeweiligen Bundesland erteilt, zuständig ist meist das Landesprüfungsamt oder das Gesundheitsministerium
- Für ausländische Ärzte mit nicht-EU-Abschluss bieten spezialisierte Agenturen kostenpflichtige Beratung und Antragshilfe an, die 500 bis 2.000 Euro kosten kann
- Die Bearbeitungszeit für Anträge liegt je nach Bundesland und Fallkomplexität bei drei bis zwölf Monaten
Ausführliche Antwort
Die Approbation nach der Bundesärzteordnung (BÄO) ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Für EU-Ärzte erfolgt die Anerkennung vereinfacht über die europäische Anerkennungsrichtlinie. Für Ärzte aus Drittstaaten ist ein formales Gleichwertigkeitsverfahren erforderlich, das Sprachkenntnisse (Deutschkenntnisse auf C1-Niveau), Kenntnisstandsprüfungen und die Prüfung der Ausbildungsunterlagen umfasst.
Spezialisierte Beratungsunternehmen wie MedEcon oder ärztliche Berufsverbände bieten Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen, der Übersetzung und der Koordination mit den Behörden. Diese Dienste sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist die Wahl des richtigen Bundeslandes, da die Bearbeitungszeiten erheblich variieren: Einzelne Bundesländer haben die Approbationserteilung deutlich verschlankt.
Worauf Ärzte bei der Approbationsbeantragung besonders achten sollten
Bereits während der laufenden Approbation kann eine Berufserlaubnis nach § 10 BÄO beantragt werden, die eine befristete Tätigkeit erlaubt. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die Berufshaftpflicht auch für Ärzte mit vorläufiger Berufserlaubnis unverzichtbar ist und bereits vor dem ersten Arbeitstag aktiv sein muss.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Approbationsordnung für Ärzte
- Gesetze im Internet – Bundesärzteordnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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