Als Praxisinhaber und Arbeitgeber haften Sie für Schäden, die Mitarbeitern im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehen. Eine Arbeitgeberhaftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen, die über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinausgehen.
Hintergrund
Arbeitgeberhaftpflicht im Detail:
Die gesetzliche Unfallversicherung (BGW für Arztpraxen) deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Die Arbeitgeberhaftpflicht schließt die Lücken:
- Schäden, die nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden
- Höherstufige Schadensersatzansprüche (z.B. für Schmerzensgeld)
- Schäden durch Mobbing und Diskriminierung
- Schäden durch Fahrzeuge, die Mitarbeiter für die Praxis nutzen
Wo ist sie enthalten?
In vielen Betriebshaftpflichtpolicen für Arztpraxen ist die Arbeitgeberhaftpflicht als Klausel oder als Bestandteil des Grundschutzes enthalten.
Führende Anbieter: Ecclesia Gruppe, Funk Gruppe, AXA für Heilberufe, HDI Medical Solutions, Allianz.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Bestehende Police auf Arbeitgeberhaftpflicht prüfen: Lassen Sie Ärzteversichert Ihre Betriebshaftpflicht auf Vollständigkeit prüfen, bevor Sie eine separate Police abschließen.
- Deckungssummen für Arbeitgeber wählen: Für Praxen mit mehreren Mitarbeitern empfehlen sich Deckungssummen ab 3 Millionen Euro.
- Arbeitsschutz aktiv umsetzen: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen reduzieren das Risiko und damit die Prämien langfristig.
- Ärzteversichert optimiert Ihr Betriebshaftpflichtpaket: Als spezialisierter Makler sorgt Ärzteversichert dafür, dass alle relevanten Arbeitgeberhaftpflicht-Risiken abgedeckt sind.
Quellen
- BGW: Gesetzliche Unfallversicherung für Arztpraxen
- GDV: Betriebshaftpflicht und Arbeitgeberhaftpflicht
- Bundesärztekammer: Praxisrecht und Personalrecht
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