Arztpraxen unterliegen dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und müssen als Arbeitgeber umfangreiche Pflichten erfüllen. Die korrekte Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch den Praxisinhaber vor Bußgeldern und Haftungsrisiken.

Hintergrund

Wichtigste Arbeitsschutzpflichten für Arztpraxen:

  • Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG): Pflicht für alle Praxen. Identifizierung von Risiken am Arbeitsplatz (biologische Gefährdungen, Nadelstichverletzungen, Chemikalien, psychische Belastungen).
  • Betriebsärztliche Betreuung: Nach DGUV Vorschrift 2 müssen Praxen betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Ab bestimmten Mitarbeiterzahlen sind Pflichtstunden vorgeschrieben.
  • Unterweisung der Mitarbeiter: Mindestens jährliche Unterweisung zu Arbeitsschutzthemen, inkl. Dokumentation.
  • Nadelstichverordnung (NastV): Vorschriften zum Schutz vor Nadelstichverletzungen. Sicherheitskanülen und Entsorgungsbehälter sind Pflicht.
  • PSA (persönliche Schutzausrüstung): Handschuhe, Schutzkittel und Atemschutz müssen bereitgestellt werden.

Dienstleister für Praxis-Arbeitsschutz: BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bietet kostenlose Beratung. Arbeitsmedizinische Dienste (AMD) übernehmen betriebsärztliche Betreuung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Gefährdungsbeurteilung jetzt angehen: Beginnen Sie mit einer systematischen Gefährdungsbeurteilung. Die BGW bietet kostenlose Vorlagen für Arztpraxen.
  2. BGW-Beratung nutzen: Die BGW ist die zuständige Berufsgenossenschaft für Arztpraxen und bietet kostenlose Sicherheitsberatungen und Schulungen.
  3. Dokumentation lückenlos führen: Unterweisungsberichte, Gefährdungsbeurteilungen und PSA-Ausgaben müssen dokumentiert werden.
  4. Arbeitsschutz-Pflichten nicht auf Versicherungsschutz übertragen: Versicherungen decken Schäden ab, reduzieren aber nicht Bußgelder bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht.

Quellen

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