Arzneimittelregress ist eine der häufigsten finanziellen Bedrohungen für niedergelassene Kassenärzte. Die Kassenärztliche Vereinigung kann von Ärzten Rückzahlungen fordern, wenn deren Verordnungskosten im Vergleich zu Fachkollegen statistisch auffällig sind.

Hintergrund

Was ist Arzneimittelregress?

Nach §106b SGB V können Krankenkassen und KVen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen und bei auffälligen Verordnungskosten Rückzahlungen fordern. Die Prüfung erfolgt:

  • Statistische Prüfung: Vergleich mit Fachgruppen-Durchschnitt. Abweichungen über 50% sind auffällig.
  • Einzelfallprüfung: Prüfung konkreter Verordnungen auf Wirtschaftlichkeit.

Häufige Regressauslöser:

  • Verordnung teurer Biologika bei Indikationen, die Generika zulassen würden
  • Off-label-use-Verordnungen ohne ausreichende Dokumentation
  • Verordnung nicht zugelassener Medikamente
  • Rezidivpatienten mit hohem Verordnungsvolumen

Schutzstrategien:

  • Regelmäßiger Verordnungsvergleich mit Fachgruppen-Benchmark (KV-Quartalsdaten)
  • Dokumentation der medizinischen Begründung für teure Verordnungen
  • Qualitätszirkel zur Verordnungsoptimierung
  • Rechtsschutzversicherung für KV-Verfahren

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Verordnungsanalyse nutzen: Viele Praxisverwaltungssysteme (PVS) bieten Verordnungsanalysen im Vergleich zur Fachgruppe. Nutzen Sie diese regelmäßig.
  2. Dokumentation ist Pflicht: Bei teuren oder unüblichen Verordnungen dokumentieren Sie immer die medizinische Begründung in der Patientenakte.
  3. Rechtsschutz für Regressverfahren: Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Regressbescheide können teuer sein. Eine Rechtsschutzversicherung für KV-Verfahren ist sinnvoll.
  4. Ärzteversichert empfiehlt Rechtsschutz: Als spezialisierter Makler kennt Ärzteversichert Rechtsschutzversicherungen, die KV-Regressverfahren einschließen.

Quellen

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