Arztpraxen, die medizinische Fachangestellte (MFA) ausbilden, müssen für ihre Auszubildenden keine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sind aber in mehrere Pflichtversicherungen eingebunden. Der beste Anbieter hängt von den individuellen Praxisbedürfnissen ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auszubildende sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abgesichert.
- Für die betriebliche Krankenversicherung bieten Anbieter wie AXA, Allianz und Barmenia attraktive Gruppenverträge für Praxismitarbeiter.
- Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung der Praxis decken auch Schäden ab, die durch Auszubildende verursacht werden.
Ausführliche Antwort
Jede ausbildende Arztpraxis zahlt automatisch Beiträge an die BGW, die Unfallversicherung für Auszubildende und Mitarbeiter im Gesundheitswesen. Der Beitrag richtet sich nach dem Arbeitsentgelt und dem Gefahrtarif. Für 2025 liegt der BGW-Beitragssatz für Arztpraxen bei rund 1,2 Prozent des Arbeitsentgelts.
Zusätzlich empfiehlt sich eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) als attraktiver Benefit für MFA-Auszubildende. Anbieter wie AXA (Passgenaue Gesundheitsbausteine), Allianz (Zusatzversicherung Plus) und Barmenia (Gruppenvertrag) bieten maßgeschneiderte Lösungen ab etwa 20 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Diese Leistung ist lohnsteuerfrei bis 600 Euro im Jahr und steigert die Arbeitgeberattraktivität erheblich.
Eine Eigenschadensdeckung für Praxisinhaber bei grob fahrlässigen Schäden durch Azubis sollte in der Betriebshaftpflicht enthalten sein. Hochwertige Geräte in der Praxis sind über die Inhaltsversicherung abgedeckt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert rät Praxisinhabern, im Ausbildungsvertrag klar zu regeln, welche Tätigkeiten Auszubildende selbstständig durchführen dürfen. Ein Versicherungscheck vor Beginn der Ausbildung stellt sicher, dass alle relevanten Schäden durch bestehende Policen abgedeckt sind und keine Deckungslücken entstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Ausbildung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxispersonal
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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