Barrierefreie Arztpraxen sind nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Patientenversorgung einer alternden Bevölkerung. Praxisinhaber sollten die Anforderungen kennen und vorhandene Fördermittel nutzen.
Hintergrund
Rechtliche Grundlagen:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben zu Barrierefreiheit. Für private Arztpraxen gilt es nicht direkt, aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift.
- Landesbauordnungen: Bei Neubauten und bestimmten Umbauten verlangen die Länder-Bauordnungen Barrierefreiheit.
- KV-Anforderungen: Einige KVen setzen Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal und für bestimmte Versorgungsverträge voraus.
Praktische Barrierefreiheits-Anforderungen:
- Stufenloser Zugang oder Rampe
- Breite Türen (mind. 80 cm für Rollstuhlfahrer)
- Behindertengerechte Toilette
- Angepasste Behandlungsliegen (höhenverstellbar)
- Beschilderung für Sehbehinderte
Fördermittel: KfW-Programm "Altersgerecht umbauen" (455, 159) fördert Barrierefreiheitsmaßnahmen mit zinsgünstigen Krediten und Investitionszuschüssen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- KfW-Förderung nutzen: Das KfW-Programm 455B bietet Zuschüsse bis zu 12.500 Euro pro Maßnahme für Barrierefreiheit.
- Barrierefreiheits-Audit durchführen: Ein professionelles Audit identifiziert Handlungsbedarf und priorisiert Maßnahmen.
- Stufenlosen Eingang priorisieren: Der Eingangsbereich hat den größten Effekt auf die Patientenwahrnehmung. Beginnen Sie hier.
- Praxisversicherung bei Umbauten: Umbaumaßnahmen erfordern temporär eine Bauherrenhaftpflicht. Ärzteversichert koordiniert alle notwendigen Versicherungsbausteine.
Quellen
- KfW: Programm Altersgerecht Umbauen 455
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisqualität
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