Bei der Versicherungsberatung für Ärzte ist die korrekte Dokumentation von Beratungsgesprächen nicht nur für den Berater, sondern auch für den Arzt als Kunden wichtig. Gut dokumentierte Beratungen schützen vor späteren Missverständnissen und schaffen Rechtssicherheit.

Hintergrund

Gesetzliche Dokumentationspflichten für Versicherungsberater:

  • VVG §61/62: Versicherungsmakler und -berater müssen Beratungsgespräche dokumentieren
  • Anlassgerechte Beratung: Der Berater muss den Bedarf des Kunden ermitteln und dokumentieren
  • Produktinformationsblatt (PIB): Jeder Versicherungsvertrag benötigt ein standardisiertes Informationsblatt

Was eine gute Beratungsdokumentation enthält:

  • Finanzielle Situation und Versicherungsziele des Kunden
  • Ermittelter Bedarf und Risikoeinschätzung
  • Vorgeschlagene Produkte mit Begründung
  • Alternativen und Gründe für die Empfehlung
  • Datum und Unterschriften beider Parteien

Warum ist das für Ärzte wichtig?

Bei späteren Streitigkeiten über Deckungsumfang, Empfehlungen oder Prämienentwicklung kann die Beratungsdokumentation als Beweismittel dienen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Beratungsprotokoll verlangen: Fordern Sie von jedem Versicherungsberater ein schriftliches Beratungsprotokoll. Das ist Ihr Recht nach VVG.
  2. Protokolle aufbewahren: Bewahren Sie Beratungsdokumentationen mindestens 10 Jahre auf (Verjährungsfrist für Versicherungsansprüche).
  3. Änderungen dokumentieren: Auch Vertragsänderungen und neue Beratungen müssen dokumentiert werden.
  4. Ärzteversichert dokumentiert transparent: Als spezialisierter Makler erstellt Ärzteversichert sorgfältige Beratungsdokumentationen bei jeder Empfehlung.

Quellen

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