Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ermöglicht Ärzten die gemeinsame Berufsausübung unter einem Dach. Sie bietet wirtschaftliche Vorteile, erfordert aber klare vertragliche Regelungen und eine angepasste Absicherung aller Beteiligten.
Hintergrund
Folgende Formen der BAG und zugehörige Aspekte sind relevant:
- Gemeinschaftspraxis (GbR oder PartG): Klassische BAG-Form mit geteilter Verantwortung. Alle Partner haften gemeinschaftlich für Behandlungsfehler, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist.
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Organisationsform mit angestellten Ärzten. Der Träger haftet, nicht die einzelnen Ärzte.
- Partnerschaftsgesellschaft (PartGmbB): Moderne Form mit beschränkter Berufshaftung für nicht beteiligte Partner.
- Kooperationsvertrag mit ambulanten Kliniken: Für bestimmte Fachgruppen attraktiv, erfordert individuelle KV-Genehmigung.
Wichtige Anbieter für BAG-Gründungsberatung: auf Ärzte spezialisierte Rechtsanwälte, KV-Beratungsstellen und Steuerberater mit Gesundheitswesen-Fokus.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Gesellschaftsvertrag professionell gestalten: Regelungen zu Gewinnverteilung, Ausscheiden von Partnern und Haftungsverteilung sind essenziell. Nutzen Sie einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt.
- KV-Zulassung frühzeitig beantragen: Jede BAG-Gründung oder Erweiterung muss von der zuständigen KV genehmigt werden. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.
- Berufshaftpflicht für alle Partner anpassen: Bei gemeinsamer Tätigkeit müssen alle Beteiligten ausreichend versichert sein. Ärzteversichert prüft, ob eine gemeinsame oder getrennte Police sinnvoll ist.
- Praxisausfallversicherung nicht vergessen: Fällt ein Partner aus, müssen laufende Kosten weiter gedeckt sein. Eine Praxisausfallversicherung schützt die Gemeinschaft.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: BAG und MVZ
- Bundesärztekammer: Kooperationsformen
- Marburger Bund: Arztrechtliche Informationen
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