Die ärztliche Berufsordnung (BOÄ) bildet das standesrechtliche Fundament des Arztberufs. Sie regelt Berufspflichten, Schweigepflicht, Werbebeschränkungen und kollegiales Verhalten. Verstöße können berufsrechtliche Konsequenzen bis zum Entzug der Approbation haben.
Hintergrund
Die Berufsordnungen werden von den Landesärztekammern erlassen und orientieren sich an der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer. Folgende Bereiche sind besonders praxisrelevant:
- Schweigepflicht (§ 9 MBO): Umfassende Verschwiegenheit gegenüber Dritten, auch gegenüber Angehörigen ohne Einwilligung des Patienten.
- Werbung (§ 27 MBO): Sachliche, berufsbezogene Werbung ist erlaubt. Irreführende Werbung oder das Anpreisen von Leistungen ist verboten.
- Gutachten und Zeugnisse (§ 25 MBO): Nur nach gewissenhafter Prüfung und persönlicher Untersuchung dürfen ärztliche Zeugnisse ausgestellt werden.
- Fernbehandlung: Seit 2018 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aber mit strengen Auflagen zur Sorgfalt.
Berufsrechtliche Verfahren werden vor den Berufsgerichten der Ärztekammern verhandelt und können Bußgelder oder Tätigkeitsverbote nach sich ziehen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Musterberufsordnung kennen: Lesen Sie die aktuelle MBO-Ä und die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Änderungen werden regelmäßig auf den Kammer-Websites veröffentlicht.
- Werbemaßnahmen rechtlich prüfen lassen: Vor Launcharbeiten für Website, Social Media oder Praxisbroschüren sollte ein Anwalt für Arztrecht die Inhalte prüfen.
- Rechtsschutzversicherung für Ärzte: Im Berufsrechtsfall deckt eine auf Ärzte ausgerichtete Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten. Ärzteversichert empfiehlt passende Policen.
- Dokumentation als Schutz: Gewissenhafte Dokumentation schützt vor ungerechtfertigten Vorwürfen und belegt die ordnungsgemäße Berufsausübung.
Quellen
- Bundesärztekammer: Musterberufsordnung
- Landesärztekammer Bayern: Berufsordnung
- Ärztekammer Berlin: Berufsrecht
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