Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung in Arztpraxen. Sie ermöglicht es, den Angestellten einen Gesundheitsbonus zu bieten, ohne die Lohnnebenkosten proportional zu erhöhen. Praxisinhaber können dabei zwischen verschiedenen Modellen und Anbietern wählen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beiträge bis 50 Euro monatlich je Mitarbeiter sind lohnsteuerfrei (Sachbezugsfreigrenze)
- Bekannte Anbieter: DKV, AXA, Ottonova, Barmenia und Signal Iduna bieten bKV-Tarife für kleine Betriebe
- Gruppenverträge ermöglichen günstigere Konditionen als Einzelverträge ohne Gesundheitsprüfung
Ausführliche Antwort
Die betriebliche Krankenversicherung ist ein privatrechtlicher Gruppenvertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherungsgesellschaft, über den Mitarbeiter Zusatzleistungen erhalten. Typische Leistungspakete umfassen Zahnersatzzuschüsse (bis zu 1.000 Euro jährlich), Sehhilfen (bis zu 300 Euro), Vorsorgeuntersuchungen und stationäre Wahlleistungen. Da die Prämie vom Arbeitgeber getragen wird und als Sachbezug bis 50 Euro monatlich je Mitarbeiter steuerfrei ist, profitieren beide Seiten.
Bekannte Anbieter für bKV-Tarife in Arztpraxen sind: DKV mit dem Tarif DKV-ABS, AXA Premium Health, Ottonova mit einem digitalen bKV-Konzept, Barmenia und Signal Iduna. Die Leistungsunterschiede sind erheblich: Manche Tarife decken ausschließlich Zahnleistungen ab, andere umfassen ein breites Spektrum von Vorsorge bis Krankenhausleistungen. Für Arztpraxen empfiehlt sich ein Tarif mit Fokus auf Zahnersatz und Sehhilfen, da diese Leistungen von Praxismitarbeitern am häufigsten genutzt werden.
Gruppenverträge ab fünf Versicherten bieten in der Regel vereinfachte Gesundheitsprüfung oder verzichten ganz darauf. Das ist besonders vorteilhaft für Mitarbeiter, die aufgrund von Vorerkrankungen keinen regulären PKV-Zusatztarif erhalten würden. Die Prämien für einfache bKV-Tarife beginnen bei 20 Euro pro Mitarbeiter monatlich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten die bKV mit dem Steuerberater abstimmen und sicherstellen, dass die Sachbezugsfreigrenze nicht überschritten wird. Ärzteversichert berät praxisbezogen bei der Auswahl des passenden bKV-Tarifs und stellt sicher, dass das Praxisteam von einem maßgeschneiderten Gruppenvertrag profitiert.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Sachbezugsfreigrenze
- PKV-Verband – Betriebliche Krankenversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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