Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Arztpraxen vor Schadensersatzansprüchen, die nicht direkt aus der Behandlung, sondern aus dem allgemeinen Praxisbetrieb entstehen. Sie ist ein unverzichtbares Pendant zur Berufshaftpflicht.

Hintergrund

Der Unterschied zur Berufshaftpflicht ist entscheidend:

  • Berufshaftpflicht: Deckt Ansprüche aus Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und medizinischen Fehlentscheidungen.
  • Betriebshaftpflicht: Deckt Personen- und Sachschäden durch den Praxisbetrieb, z.B. Sturz eines Patienten im Wartezimmer oder Schäden durch Mitarbeiter.

Wichtige Leistungsbestandteile einer guten Betriebshaftpflicht:

  • Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden
  • Schäden durch Mitarbeiter im Außendienst (z.B. Hausbesuche)
  • Mietsachschäden, wenn Praxisräume gemietet sind
  • Produkthaftpflicht für selbst hergestellte Arzneimittel oder Hilfsmittel

Führende Anbieter für Arztpraxen: Allianz, Axa, HDI, R+V und auf Heilberufe spezialisierte Versicherer.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Kombipolicen nutzen: Viele Versicherer bieten kombinierte Arztpolicen an, die Berufs- und Betriebshaftpflicht zusammenfassen. Das reduziert Deckungslücken und Prämien.
  2. Deckungssummen ausreichend wählen: Mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden werden empfohlen. Bei Gruppenpraxen entsprechend höher.
  3. Praxisveränderungen melden: Änderungen bei Mitarbeiterzahl, Räumlichkeiten oder Leistungsangebot müssen dem Versicherer gemeldet werden.
  4. Unabhängige Beratung nutzen: Ärzteversichert analysiert Ihren Bedarf und vergleicht Angebote aller relevanten Anbieter für die bestmögliche Absicherung.

Quellen

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