Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Ärzte eine steuerlich attraktive Möglichkeit, neben dem ärztlichen Versorgungswerk zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Für angestellte und niedergelassene Ärzte gelten unterschiedliche Modelle.
Hintergrund
Folgende Durchführungswege der bAV sind für Ärzte relevant:
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arzt ab. Beiträge bis 3.624 Euro jährlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Pensionszusage: Der Praxisinhaber sagt dem Arzt eine definierte Betriebsrente zu. Steuerlich attraktiv, aber mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden.
- Unterstützungskasse: Arbeitgeberfinanziertes Modell ohne Beitragsgrenzen, geeignet für Chefärzte mit hohem Einkommen.
- Pensionsfonds und Pensionskassen: Kapitalmarktbasierte Modelle mit garantierten und nicht garantierten Anteilen.
Für Niedergelassene als Arbeitgeber bietet die bAV zusätzlich die Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig zu binden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- bAV neben Versorgungswerk nutzen: Das ärztliche Versorgungswerk allein reicht oft nicht für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand. Eine bAV schließt diese Lücke steueroptimiert.
- Entgeltumwandlung maximal ausschöpfen: Nutzen Sie den steuerfreien Maximalbetrag von 3.624 Euro jährlich für die Direktversicherung vollständig aus.
- Arbeitgeberzuschuss verhandeln: Seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung gesetzlich vorgeschrieben. Höhere freiwillige Zuschüsse sind verhandelbar.
- Beratung durch Spezialisten: Ärzteversichert analysiert gemeinsam mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater, welches bAV-Modell für Ihre Situation optimal ist.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: bAV
- Deutsche Rentenversicherung: betriebliche Altersversorgung
- Bundesärztekammer: Altersvorsorge für Ärzte
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