Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) schützt Arztpraxen, wenn Behörden die Schließung aufgrund von Infektionskrankheiten anordnen. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig klare Vertragsbedingungen und ausreichende Deckungssummen sind.
Hintergrund
Wichtige Punkte bei der BSV für Arztpraxen:
- Schließungsanlass: Die Police muss klar regeln, bei welchen behördlichen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Leistungen fällig werden. Manche Verträge zahlen nur bei namentlich genannten Erregern.
- Tagesentschädigung: Typischerweise wird eine Tagesentschädigung vereinbart, die laufende Kosten wie Miete, Personal und Kredittilgung abdeckt.
- Schließungsdauer: Die Versicherung greift meist für 30 bis 365 Tage. Nach der Pandemie wurden viele Policen auf kürzere Zeiträume begrenzt.
- Anbieter: Führende Anbieter sind Allianz, Axa, Zurich und spezialisierte Gewerbeversicherer. Nach der Pandemie haben viele Anbieter die Bedingungen deutlich verschärft.
Ärzte sollten beim Vertragsabschluss besonders auf Klauseln achten, die Epidemien oder Pandemien ausdrücklich ausschließen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Altvertrag überprüfen: Bestandsverträge aus der Zeit vor 2020 können günstigere Bedingungen enthalten. Lassen Sie Ihren aktuellen Vertrag auf Pandemie-Klauseln prüfen.
- Deckungssumme realistisch berechnen: Die Tagesentschädigung sollte Ihre tatsächlichen Fixkosten abdecken, nicht nur einen Pauschalbetrag.
- Ergänzungsdeckungen prüfen: Manche Versicherer bieten Zusatzdeckungen für Quarantäne-Fälle von Mitarbeitern oder behördliche Tätigkeitsverbote an.
- Beratung durch Spezialisten: Ärzteversichert kennt die aktuellen Marktbedingungen und hilft, eine BSV mit sinnvollem Leistungsumfang abzuschließen.
Quellen
- GDV: Betriebsschließungsversicherung nach der Pandemie
- Bundesministerium für Gesundheit: Infektionsschutzgesetz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisführung und Schutz
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