Brillen und Kontaktlinsen sind für viele Menschen notwendige Sehhilfen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur in engen Grenzen erstattet werden. Für Ärzte ist das Thema sowohl als Patient als auch in der Beratung ihrer Patienten relevant.

Hintergrund

Der gesetzliche Rahmen für Sehhilfen:

  • GKV-Leistungen: Kinder bis 18 Jahre erhalten Sehhilfen vollständig erstattet. Erwachsene nur bei starker Sehschwäche (ab +/- 6 Dioptrien) oder besonderen Erkrankungen.
  • Festbetragssystem: Für Kassenleistungen gilt ein Festbetrag. Teurere Modelle müssen selbst bezahlt werden.
  • Zusatzversicherungen: Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif 50 bis 100 Prozent der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Anbieter: DKV, Allianz, Axa, Hallesche u.a.
  • Privatpatienten (PKV): Je nach Tarif werden Sehhilfen vollständig oder teilweise erstattet. Hochwertige Gläser und Kontaktlinsen sind oft mitversichert.

Für Ärzte als Arbeitgeber gilt: Bildschirmarbeitsbrillen für Praxispersonal können unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Bildschirmarbeitsbrille als Arbeitgeber prüfen: Wenn Mitarbeiter Brillen für die Bildschirmarbeit benötigen, prüfen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber nach der DGUV-Vorschrift.
  2. Patientenberatung optimieren: Informieren Sie Ihre Patienten über GKV-Grenzen und empfehlen Sie bei Bedarf den Abschluss einer Sehhilfen-Zusatzversicherung.
  3. Als Privatpatient Tarif prüfen: Viele PKV-Tarife haben Begrenzungen für Sehhilfen. Prüfen Sie Ihren Tarif und ergänzen Sie ggf. durch einen Zusatzbaustein.
  4. Unabhängige Beratung: Ärzteversichert berät zu geeigneten Kranken-Zusatzversicherungen und kennt die besten Tarife für Sehhilfen.

Quellen

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