Psychische Erkrankungen sind in Deutschland die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und besonders unter Ärzten verbreitet. Burnout, Depressionen und Angststörungen zwingen viele Ärzte zum Berufsausstieg. Die richtige BU-Police ist daher entscheidend.

Hintergrund

Besonderheiten der BU bei psychischen Erkrankungen:

  • Leistungsanspruch: Bei einem BU-Grad von 50 Prozent oder mehr aufgrund psychischer Erkrankung muss der Versicherer die vereinbarte Rente zahlen, sofern keine Ausschlüsse vorliegen.
  • Ausschlüsse: Manche Versicherer schließen vorbestehende psychische Erkrankungen bei der Antragstellung aus. Frühere Therapien oder Klinikaufenthalte müssen angegeben werden.
  • Nachweispflicht: Psychiatrische und psychotherapeutische Gutachten sind oft notwendig, um den BU-Leistungsfall durchzusetzen.
  • Anbieter mit fairer Leistungspraxis: Swiss Life, Zurich und die Allianz gelten als Versicherer mit relativ kulanter Leistungspraxis bei psychischen Erkrankungen.

Wichtig: Viele Ärzte verzögern die Anerkennung psychischer Erkrankungen aus Scham oder Karriereangst. Ein frühzeitiger BU-Antrag sichert Leistungen ab dem tatsächlichen Eintrittszeitpunkt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Keine Vorerkrankungen verschweigen: Frühere psychotherapeutische Behandlungen sind bei der Antragstellung anzugeben. Werden sie verschwiegen und tauchen im Leistungsfall auf, kann der Vertrag angefochten werden.
  2. BU-Antrag frühzeitig stellen: Wenn Sie merken, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, stellen Sie den BU-Antrag umgehend. Gute Tarife zahlen rückwirkend ab Eintritt der BU.
  3. Unterstützung bei der Antragstellung: BU-Anträge bei psychischen Erkrankungen erfordern sorgfältige Dokumentation. Ärzteversichert hilft, den Antrag korrekt zu stellen.
  4. Hilfsangebote nutzen: Die Bundesärztekammer und viele Landesärztekammern bieten vertrauliche Unterstützungsprogramme für erkrankte Ärzte an.

Quellen

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