Rückenerkrankungen gehören nach psychischen Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Ärzten. Operativ tätige Ärzte, die lange stehen und ungünstige Körperhaltungen einnehmen, sind besonders gefährdet.

Hintergrund

Folgende Aspekte sind bei BU durch Rückenerkrankungen relevant:

  • BU-Definition: Entscheidend ist, ob der Arzt seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu 50 Prozent ausüben kann. Rückenprobleme, die das Operieren verhindern, können ausreichen, auch wenn andere Tätigkeiten noch möglich wären.
  • Vorerkrankungen: Viele Ärzte haben bereits frühere Rückenbeschwerden. Werden diese bei der Antragstellung nicht angegeben, riskieren sie die Anfechtung des Vertrags.
  • Risikozuschläge: Bei bekannten Bandscheibenvorfällen oder Operationen am Rücken erheben Versicherer oft Zuschläge oder vereinbaren Risikoausschlüsse für Wirbelsäulenerkrankungen.
  • Anbieter ohne Ausschlussklauseln: Manche Anbieter nehmen auch Ärzte mit Vorgeschädigungen an, allerdings zu höheren Beiträgen. Eine anonyme Voranfrage klärt die Möglichkeiten.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Orthopädische Befunde kennen: Fordern Sie Ihre Röntgen- und MRT-Befunde an und kennen Sie Ihre medizinische Vorgeschichte, bevor Sie einen BU-Antrag stellen.
  2. Anonyme Voranfrage bei Rückenvorgeschichte: Wenn Sie bereits bekannte Bandscheibenvorfälle hatten, lassen Sie anonym anfragen, welche Anbieter Sie ohne Ausschluss aufnehmen.
  3. Rehabilitation als Alternative zur BU: Nutzen Sie Rehabilitationsangebote der Rentenversicherung oder des Versorgungswerks, bevor Sie einen formellen BU-Antrag stellen.
  4. Spezialisierte Beratung: Ärzteversichert kennt die Annahmepolitiken aller führenden BU-Versicherer und begleitet Sie durch den Antragsprozess.

Quellen

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