Ärzte, die ihre Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen, müssen prüfen, wie sich das auf den BU-Schutz auswirkt. Fehlende Meldungen oder falsche Vertragskonfigurationen können im Leistungsfall zu Problemen führen.
Hintergrund
Folgende Situationen können den BU-Schutz beeinflussen:
- Elternzeit: Während der Elternzeit ist die Tätigkeit unterbrochen. Der BU-Schutz bleibt grundsätzlich bestehen, aber die letzte ausgeübte Tätigkeit vor der Elternzeit ist maßgeblich.
- Teilzeitarbeit: Bei dauerhafter Teilzeit ändert sich das Tätigkeitsprofil. Manche Versicherer interpretieren das als neue Berufssituation und passen die Beiträge oder Bedingungen an.
- Sabbatical: Längere Auszeiten sollten dem Versicherer gemeldet werden. Manche Tarife sehen Beitragsbefreiungsoptionen während Auszeiten vor.
- Wechsel in Klinik oder Niederlassung: Ein solcher Wechsel kann die Risikoklasse und damit die Beitragshöhe beeinflussen.
Generell gilt: Der Versicherer muss über wesentliche Änderungen der beruflichen Tätigkeit informiert werden. Unterbleibt die Meldung, droht Leistungsfreiheit bei falschen Angaben.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Meldepflichten kennen: Lesen Sie die Vertragsbedingungen auf Meldepflichten bei Tätigkeitsänderungen. Bei Unsicherheit fragen Sie Ärzteversichert.
- Letzte Vollzeittätigkeit als Referenz: Falls Sie BU während einer Teilzeit- oder Elternzeit beantragen, ist oft die letzte Vollzeittätigkeit als Vergleichsmaßstab relevant.
- Beitragsbefreiung bei Elternzeit nutzen: Manche Versicherer bieten beitragsfreie Zeiten während Elternzeit an. Beantragen Sie diese aktiv.
- Regelmäßige Vertragsüberprüfung: Ärzteversichert empfiehlt alle drei bis fünf Jahre eine Überprüfung des BU-Vertrags auf Aktualität und ausreichende Deckungssumme.
Quellen
- GDV: BU-Vertrag und Tätigkeitsänderung
- Bundesärztekammer: Elternzeit und Berufsausübung
- Stiftung Warentest: BU-Vertragscheck
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →