Standardmäßige BU-Versicherungen sind für viele Berufsgruppen konzipiert und berücksichtigen die besonderen Anforderungen des Arztberufs oft unzureichend. Arztspezifische Policen bieten bessere Bedingungen und mehr Schutz.
Hintergrund
Was arztspezifische BU-Policen von Standardtarifen unterscheidet:
- Echte Arztklausel: Nur der tatsächlich ausgeübte ärztliche Beruf ist Referenzpunkt, keine abstrakte Verweisung auf verwandte Tätigkeiten.
- Infektionsschutzklausel: Zahlt bei behördlichem Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit, ohne weitere Nachweise einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
- Fachgebietsspezifische Einstufung: Operativ und nicht-operativ tätige Ärzte werden korrekt nach ihrem tatsächlichen Risikoprofil eingestuft.
- Nachversicherungsoptionen: Arztspezifische Tarife ermöglichen Erhöhungen bei Facharztabschluss, Praxisgründung oder Habilitation ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Führende Anbieter mit arztspezifischen Tarifen: Swiss Life Maximo, LV 1871 Golden BU und Hannoversche BU mit Arztklausel.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Infektionsklausel als Pflichtkriterium: Verlangen Sie bei jedem Angebot die explizite Infektionsschutzklausel. Ohne sie ist der Schutz für Ärzte lückenhaft.
- Vertragsvergleich durch Spezialisten: Ärzteversichert kennt alle arztspezifischen Tarife und vergleicht Konditionen, Bedingungswerke und Beiträge für Ihre Fachrichtung.
- Kombination mit Krankentagegeld prüfen: Viele Ärzte kombinieren BU mit einem Krankentagegeld, das bereits ab dem ersten Krankheitstag zahlt.
- Auf Marktführer setzen: Bei arztspezifischen Tarifen lohnt es sich, auf etablierte Anbieter zu setzen, die nachweislich im Leistungsfall zahlen.
Quellen
- Morgen & Morgen: Arztspezifische BU-Tarife
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeit
- Bundesärztekammer: Einkommenssicherung
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