Bürgschaften spielen bei der Praxisfinanzierung und bei gewerblichen Mietverträgen für Ärzte eine wichtige Rolle. Wer die Risiken kennt und die richtigen Anbieter wählt, schützt sich vor persönlicher Haftung.
Hintergrund
Folgende Bürgschaftsformen sind für Ärzte relevant:
- Bankbürgschaft für Praxiskredit: Banken verlangen bei Praxiskrediten oft persönliche Bürgschaften der Praxisinhaber, auch wenn eine GmbH gegründet wurde. Das bedeutet persönliches Haftungsrisiko.
- Mietbürgschaft: Vermieter von Praxisräumen verlangen oft Kautionen oder Bürgschaften als Sicherheit. Anbieter: Deutsche Kautionskasse oder Bürgschaftsbanken der Länder.
- Staatliche Bürgschaftsbanken: Für Praxisgründer bieten diese günstige Ausfallbürgschaften, die es ermöglichen, Bankkredite ohne ausreichendes Eigenkapital zu erhalten.
- KV-Förderfonds: In manchen Fällen bietet die KV Sicherheitsfonds für strukturschwache Regionen an, die Bürgschaftsfunktionen übernehmen.
Bürgschaften bedeuten persönliches Haftungsrisiko. Im Insolvenzfall haftet der Bürge mit seinem Privatvermögen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Bürgschaft auf Notwendigkeit prüfen: Versuchen Sie, Bürgschaften auf das Nötigste zu begrenzen. Diskutieren Sie mit dem Finanzierungsberater Alternativen wie höheres Eigenkapital.
- Bürgschaftsbanken nutzen: Staatliche Bürgschaftsbanken stellen bei begründeten Vorhaben Bürgschaften bereit, ohne dass Sie persönlich bürgen müssen.
- Haftungsrisiko absichern: Im Schadensfall kann die persönliche Haftung aus Bürgschaften Ihr Privatvermögen gefährden. Ärzteversichert berät zu Möglichkeiten, dieses Risiko abzufedern.
- Rechtsanwalt einschalten: Lassen Sie Bürgschaftsverträge von einem auf Arztrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Quellen
- Bürgschaftsbank Bayern: Informationen für Freiberufler
- KfW: Finanzierung für Freiberufler
- Bundesärztekammer: Praxisgründung und Finanzierung
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