Der Chefarztvertrag ist eines der komplexesten Vertragsdokumente im ärztlichen Berufsleben. Er regelt nicht nur die Vergütung, sondern auch Liquidationsrechte, Nebentätigkeiten und Kündigungsmodalitäten. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich in jedem Fall.

Hintergrund

Folgende Punkte sind im Chefarztvertrag besonders verhandlungsrelevant:

  • Vergütungsmodell: Chefarztverträge unterscheiden zwischen einem Festgehalt, einem Liquidationsmodell (Chefarzt liquidiert privat) oder einem Pool-Modell (Einnahmen fließen in einen Topf).
  • Liquidationsrecht: Das Recht auf eigene Privatliquidation ist für viele Chefärzte der wichtigste Einkommensfaktor. Beim Wegfall des Liquidationsrechts durch neue Krankenhausmodelle verlieren Chefärzte oft erhebliche Einnahmeteile.
  • Nebentätigkeiten: Gutachtertätigkeit, Vorlesungen und Kongressteilnahmen müssen explizit erlaubt sein. Vage Formulierungen können zu Konflikten führen.
  • Kündigungsschutz: Chefärzte genießen besonderen Kündigungsschutz, aber die vertraglichen Fristen variieren erheblich.

Empfehlenswerte Anbieter für Chefarztvertragsberatung: Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arztrecht und Hochschulmedizin.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung: Lassen Sie den Chefarztvertrag von einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben.
  2. Liquidationsrecht detailliert regeln: Klären Sie vertraglich, welche Leistungen liquidiert werden dürfen, wie die Poolbeteiligung geregelt ist und was bei Veränderungen gilt.
  3. Berufshaftpflicht anpassen: Als Chefarzt sind höhere Deckungssummen erforderlich. Ärzteversichert prüft Ihren aktuellen Schutz und empfiehlt geeignete Policen.
  4. D&O-Versicherung prüfen: Als leitender Arzt mit Managementaufgaben sollte eine Directors-and-Officers-Versicherung geprüft werden.

Quellen

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