Chirurgen tragen unter allen Fachrichtungen eines der höchsten Haftungsrisiken. Operationsfehler können zu schwerwiegenden Schadensersatzansprüchen führen, die ohne ausreichende Berufshaftpflicht existenzbedrohend sind.
Hintergrund
Besonderheiten der Berufshaftpflicht für Chirurgen:
- Erhöhte Deckungssummen: Für Chirurgen werden Mindestdeckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro je Schadensfall empfohlen. Bei Gefäßchirurgen oder Herzchirurgen können höhere Summen notwendig sein.
- Operationsrisiken: Infektionen, Narkosezwischenfälle und intraoperative Verletzungen sind häufige Schadensursachen. Der Versicherungsschutz muss alle chirurgischen Eingriffe abdecken.
- Nachhaftung: Da Komplikationen oft erst Jahre nach dem Eingriff auftreten, ist eine lange Nachhaftungszeit (mindestens 30 Jahre) wichtig.
- Assistenzärzte: Wenn Sie als Operateur Assistenzärzte beaufsichtigen, haften Sie auch für deren Fehler. Diese Konstellation muss versichert sein.
Führende Anbieter für chirurgische Berufshaftpflicht: Ecclesia, Allianz, HDI und auf Heilberufe spezialisierte Versicherer.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Deckungssumme fachspezifisch kalkulieren: Besprechen Sie mit Ärzteversichert, welche Deckungssumme für Ihr Operationsspektrum angemessen ist.
- Alle Eingriffe vollständig angeben: Jeder operierte Bereich und jede Methode muss dem Versicherer bekannt sein. Nicht gemeldete Eingriffe können den Versicherungsschutz gefährden.
- Weiterbildungsassistenten absichern: Wenn Sie Assistenzärzte ausbilden und beaufsichtigen, stellen Sie sicher, dass diese in Ihrem Versicherungsschutz mitversichert sind.
- Schlichtungsverfahren nutzen: Bei Schadensersatzansprüchen sollten Sie frühzeitig Ihre Versicherung einbeziehen und die Schlichtungsstelle der Ärztekammer nutzen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen
- GDV: Berufshaftpflicht für Ärzte
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie: Qualitätssicherung
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