Chirurgen tragen unter allen Fachrichtungen eines der höchsten Haftungsrisiken. Operationsfehler können zu schwerwiegenden Schadensersatzansprüchen führen, die ohne ausreichende Berufshaftpflicht existenzbedrohend sind.

Hintergrund

Besonderheiten der Berufshaftpflicht für Chirurgen:

  • Erhöhte Deckungssummen: Für Chirurgen werden Mindestdeckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro je Schadensfall empfohlen. Bei Gefäßchirurgen oder Herzchirurgen können höhere Summen notwendig sein.
  • Operationsrisiken: Infektionen, Narkosezwischenfälle und intraoperative Verletzungen sind häufige Schadensursachen. Der Versicherungsschutz muss alle chirurgischen Eingriffe abdecken.
  • Nachhaftung: Da Komplikationen oft erst Jahre nach dem Eingriff auftreten, ist eine lange Nachhaftungszeit (mindestens 30 Jahre) wichtig.
  • Assistenzärzte: Wenn Sie als Operateur Assistenzärzte beaufsichtigen, haften Sie auch für deren Fehler. Diese Konstellation muss versichert sein.

Führende Anbieter für chirurgische Berufshaftpflicht: Ecclesia, Allianz, HDI und auf Heilberufe spezialisierte Versicherer.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Deckungssumme fachspezifisch kalkulieren: Besprechen Sie mit Ärzteversichert, welche Deckungssumme für Ihr Operationsspektrum angemessen ist.
  2. Alle Eingriffe vollständig angeben: Jeder operierte Bereich und jede Methode muss dem Versicherer bekannt sein. Nicht gemeldete Eingriffe können den Versicherungsschutz gefährden.
  3. Weiterbildungsassistenten absichern: Wenn Sie Assistenzärzte ausbilden und beaufsichtigen, stellen Sie sicher, dass diese in Ihrem Versicherungsschutz mitversichert sind.
  4. Schlichtungsverfahren nutzen: Bei Schadensersatzansprüchen sollten Sie frühzeitig Ihre Versicherung einbeziehen und die Schlichtungsstelle der Ärztekammer nutzen.

Quellen

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