Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt leitende Ärzte vor persönlicher Haftung für Managemententscheidungen. Für Chefärzte, MVZ-Geschäftsführer und Verwaltungsräte in medizinischen Versorgungszentren ist sie zunehmend essenziell.

Hintergrund

Folgende Situationen machen eine D&O-Versicherung für Ärzte relevant:

  • MVZ-Geschäftsführer: Wer ein MVZ leitet, trägt als Geschäftsführer volle persönliche Haftung für unternehmerische Entscheidungen, z.B. bei Insolvenz oder Fehlinvestitionen.
  • Chefärzte mit Budgetverantwortung: Wer als Chefarzt für Abteilungsbudgets verantwortlich ist, kann bei Fehlentscheidungen persönlich in Haftung genommen werden.
  • Ärztliche Gesellschafter von GmbHs: Bei einer Arzt-GmbH haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt.
  • Beiräte und Aufsichtsräte: Ärzte in Aufsichts- oder Beiratsfunktionen bei Krankenhausträgern oder Ärztegenossenschaft können ebenfalls haftbar gemacht werden.

Führende Anbieter: Allianz, HDI, AXA, R+V und spezialisierte Industrieversicherer bieten D&O-Policen an.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. D&O-Bedarf prüfen: Nicht jeder Arzt braucht eine D&O-Versicherung. Sie ist relevant bei Managementfunktionen und unternehmerischer Verantwortung.
  2. Innen- und Außenhaftung abdecken: Gute D&O-Policen decken sowohl Ansprüche des Unternehmens gegen den Manager (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung) ab.
  3. Rückwirkungsschutz sicherstellen: Eine gute D&O-Versicherung bietet auch Deckung für Handlungen vor Versicherungsbeginn (Rückwirkungsklausel).
  4. Individuelle Beratung: Ärzteversichert berät zu geeigneten D&O-Policen für Ihre spezifische Führungsfunktion in medizinischen Einrichtungen.

Quellen

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