Die Directors-and-Officers-Versicherung (D&O) schützt leitende Ärzte vor persönlicher Haftung für Managemententscheidungen. Für Chefärzte, MVZ-Geschäftsführer und Verwaltungsräte in medizinischen Versorgungszentren ist sie zunehmend essenziell.
Hintergrund
Folgende Situationen machen eine D&O-Versicherung für Ärzte relevant:
- MVZ-Geschäftsführer: Wer ein MVZ leitet, trägt als Geschäftsführer volle persönliche Haftung für unternehmerische Entscheidungen, z.B. bei Insolvenz oder Fehlinvestitionen.
- Chefärzte mit Budgetverantwortung: Wer als Chefarzt für Abteilungsbudgets verantwortlich ist, kann bei Fehlentscheidungen persönlich in Haftung genommen werden.
- Ärztliche Gesellschafter von GmbHs: Bei einer Arzt-GmbH haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt.
- Beiräte und Aufsichtsräte: Ärzte in Aufsichts- oder Beiratsfunktionen bei Krankenhausträgern oder Ärztegenossenschaft können ebenfalls haftbar gemacht werden.
Führende Anbieter: Allianz, HDI, AXA, R+V und spezialisierte Industrieversicherer bieten D&O-Policen an.
Praktische Hinweise für Ärzte
- D&O-Bedarf prüfen: Nicht jeder Arzt braucht eine D&O-Versicherung. Sie ist relevant bei Managementfunktionen und unternehmerischer Verantwortung.
- Innen- und Außenhaftung abdecken: Gute D&O-Policen decken sowohl Ansprüche des Unternehmens gegen den Manager (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung) ab.
- Rückwirkungsschutz sicherstellen: Eine gute D&O-Versicherung bietet auch Deckung für Handlungen vor Versicherungsbeginn (Rückwirkungsklausel).
- Individuelle Beratung: Ärzteversichert berät zu geeigneten D&O-Policen für Ihre spezifische Führungsfunktion in medizinischen Einrichtungen.
Quellen
- GDV: D&O-Versicherung
- Bundesärztekammer: Leitende Ärzte und Haftung
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: Managerhaftung
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