DSGVO-Compliance in Arztpraxen ist komplex: Gesundheitsdaten sind besonders schutzbedürftig, Meldepflichten streng und Sanktionen empfindlich. Der Markt für DSGVO-Dienstleister für Arztpraxen ist gewachsen.

Hintergrund

Folgende DSGVO-Pflichten sind für Arztpraxen zentral:

  • Verarbeitungsverzeichnis: Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse ist Pflicht (Art. 30 DSGVO). Speziell für Arztpraxen gibt es Vorlagen von Ärztekammern und KVen.
  • Datenschutzbeauftragter: Praxen, die regelmäßig besondere Kategorien von Daten (Gesundheitsdaten) verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Verschlüsselung, Zugangskontrolle und Protokollierung sind Pflichtmaßnahmen.
  • Auftragsverarbeitungsverträge: Mit allen externen Dienstleistern, die Patientendaten verarbeiten (Cloud-Anbieter, Praxissoftware), müssen AVV-Verträge geschlossen werden.

Empfehlenswerte Anbieter für externe Datenschutzbeauftragte: Datenschutz Nord, Intersoft Consulting und auf Heilberufe spezialisierte Kanzleien.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. DSGVO-Erstcheck durchführen: Viele Ärztekammern und die KBV bieten Checklisten zur DSGVO-Compliance für Arztpraxen an. Führen Sie zunächst eine Selbsteinschätzung durch.
  2. Externen Datenschutzbeauftragten beauftragen: Spezialisierte externe Datenschutzbeauftragte für Arztpraxen kennen die branchenspezifischen Anforderungen und entlasten Sie erheblich.
  3. Praxissoftware auf DSGVO prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxisverwaltungssoftware DSGVO-konform ist und regelmäßig aktualisiert wird.
  4. Versicherungsschutz ergänzen: Cyberversicherungen mit DSGVO-Baustein decken Kosten bei Datenpannen ab. Ärzteversichert berät zu geeigneten Policen.

Quellen

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