DSGVO-Compliance in Arztpraxen ist komplex: Gesundheitsdaten sind besonders schutzbedürftig, Meldepflichten streng und Sanktionen empfindlich. Der Markt für DSGVO-Dienstleister für Arztpraxen ist gewachsen.
Hintergrund
Folgende DSGVO-Pflichten sind für Arztpraxen zentral:
- Verarbeitungsverzeichnis: Dokumentation aller Datenverarbeitungsprozesse ist Pflicht (Art. 30 DSGVO). Speziell für Arztpraxen gibt es Vorlagen von Ärztekammern und KVen.
- Datenschutzbeauftragter: Praxen, die regelmäßig besondere Kategorien von Daten (Gesundheitsdaten) verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen.
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM): Verschlüsselung, Zugangskontrolle und Protokollierung sind Pflichtmaßnahmen.
- Auftragsverarbeitungsverträge: Mit allen externen Dienstleistern, die Patientendaten verarbeiten (Cloud-Anbieter, Praxissoftware), müssen AVV-Verträge geschlossen werden.
Empfehlenswerte Anbieter für externe Datenschutzbeauftragte: Datenschutz Nord, Intersoft Consulting und auf Heilberufe spezialisierte Kanzleien.
Praktische Hinweise für Ärzte
- DSGVO-Erstcheck durchführen: Viele Ärztekammern und die KBV bieten Checklisten zur DSGVO-Compliance für Arztpraxen an. Führen Sie zunächst eine Selbsteinschätzung durch.
- Externen Datenschutzbeauftragten beauftragen: Spezialisierte externe Datenschutzbeauftragte für Arztpraxen kennen die branchenspezifischen Anforderungen und entlasten Sie erheblich.
- Praxissoftware auf DSGVO prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxisverwaltungssoftware DSGVO-konform ist und regelmäßig aktualisiert wird.
- Versicherungsschutz ergänzen: Cyberversicherungen mit DSGVO-Baustein decken Kosten bei Datenpannen ab. Ärzteversichert berät zu geeigneten Policen.
Quellen
- Bundesbeauftragte für den Datenschutz: DSGVO-Leitfaden
- KBV: DSGVO für Arztpraxen
- Bundesärztekammer: Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht
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