Denkmalschutzimmobilien sind bei einkommensstarken Ärzten im Spitzensteuersatz besonders beliebt, da Sanierungskosten nach §§ 7i, 10f EStG besonders schnell abgeschrieben werden können. Wer den richtigen Anbieter wählt, kombiniert steuerliche Vorteile mit einer stabilen Sachwertanlage.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sanierungskosten bei Denkmalimmobilien können bei Vermietern über 8 Jahre mit 9 Prozent jährlich abgeschrieben werden (§ 7i EStG), insgesamt also bis zu 100 Prozent
- Ärzte im Spitzensteuersatz von 42 Prozent oder mehr profitieren überproportional von der erhöhten AfA
- Der richtige Anbieter ist entscheidend: Seriosität, Projektvolumen und Baugenehmigungsstatus sollten vor dem Kauf geprüft werden
Ausführliche Antwort
Bei Denkmalimmobilien liegen die steuerlichen Vorteile im Sanierungsanteil des Kaufpreises. Beträgt der Kaufpreis 400.000 Euro und der Sanierungsanteil 250.000 Euro, können diese 250.000 Euro über 8 Jahre mit je 22.500 Euro als Werbungskosten abgezogen werden. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von rund 9.450 Euro pro Jahr.
Anbieter für Denkmalimmobilien reichen von spezialisierten Projektentwicklern bis zu freien Immobilienmaklern. Auf seriöse Anbieter deuten hin: bereits vorliegende Baugenehmigung und Sanierungskonzept, anerkannte Denkmalschutzbehörde als Prüfinstanz, unabhängige Bewertungsgutachten und Referenzprojekte. Kritisch zu bewerten sind Projekte, bei denen der Sanierungsanteil sehr hoch angesetzt ist, ohne detaillierte Kostenkalkulation.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Denkmalimmobilien als Kapitalanlage sind illiquide und komplex. Ärzteversichert kann zwar keinen Immobilienkauf prüfen, empfiehlt aber, den Versicherungsschutz für Kapitalanlagen (Vermieter-Haftpflicht, Gebäudeversicherung) professionell zu gestalten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – §7i EStG
- Bundesärztekammer – Finanzen für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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