Dermatologische Praxen haben spezifische Versicherungsanforderungen, die über die allgemeine Arztpraxis-Absicherung hinausgehen. Laserbehandlungen, ästhetische Eingriffe und Chemotherapien in der Onkodermatologie schaffen besondere Haftungsrisiken.
Hintergrund
Folgende Versicherungsaspekte sind für Dermatologen besonders relevant:
- Berufshaftpflicht mit Laser-Deckung: Laserbehandlungen (IPL, Nd:YAG, Fraktionslaser) müssen explizit in der Berufshaftpflicht abgedeckt sein. Nicht alle Policen schließen ästhetische Laserbehandlungen ein.
- Ästhetische Medizin: Behandlungen wie Botox, Filler und chemische Peelings unterliegen höheren Haftungsrisiken. Einige Versicherer verlangen separate Deckungsbausteine.
- Geräteversicherung: Hochwertige Dermatologiegeräte (Dermoskopie-Systeme, Laser) müssen als Spezialgeräte versichert werden.
- Produkthaftung: Wenn Sie Kosmetika oder Dermatika in der Praxis verkaufen oder selbst herstellen, benötigen Sie eine Produkthaftpflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Leistungsspektrum vollständig angeben: Teilen Sie dem Versicherer alle angebotenen Behandlungen mit, insbesondere ästhetische und laserbasierte Leistungen.
- Laserzertifizierung nachweisen: Viele Versicherer verlangen für Laserbehandlungen den Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung. Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
- Geräteversicherung regelmäßig aktualisieren: Nach Neuanschaffungen von Geräten den Versicherungsschutz anpassen. Nicht gemeldete Geräte sind im Schadensfall nicht gedeckt.
- Spezialmakler einsetzen: Ärzteversichert kennt die spezifischen Anforderungen für Dermatologiepraxen und findet Anbieter mit passenden Deckungsbausteinen.
Quellen
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft: Qualitätssicherung
- GDV: Berufshaftpflicht für Ärzte
- Bundesärztekammer: Ästhetische Medizin und Haftung
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