Dermatologische Praxen haben spezifische Versicherungsanforderungen, die über die allgemeine Arztpraxis-Absicherung hinausgehen. Laserbehandlungen, ästhetische Eingriffe und Chemotherapien in der Onkodermatologie schaffen besondere Haftungsrisiken.

Hintergrund

Folgende Versicherungsaspekte sind für Dermatologen besonders relevant:

  • Berufshaftpflicht mit Laser-Deckung: Laserbehandlungen (IPL, Nd:YAG, Fraktionslaser) müssen explizit in der Berufshaftpflicht abgedeckt sein. Nicht alle Policen schließen ästhetische Laserbehandlungen ein.
  • Ästhetische Medizin: Behandlungen wie Botox, Filler und chemische Peelings unterliegen höheren Haftungsrisiken. Einige Versicherer verlangen separate Deckungsbausteine.
  • Geräteversicherung: Hochwertige Dermatologiegeräte (Dermoskopie-Systeme, Laser) müssen als Spezialgeräte versichert werden.
  • Produkthaftung: Wenn Sie Kosmetika oder Dermatika in der Praxis verkaufen oder selbst herstellen, benötigen Sie eine Produkthaftpflicht.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Leistungsspektrum vollständig angeben: Teilen Sie dem Versicherer alle angebotenen Behandlungen mit, insbesondere ästhetische und laserbasierte Leistungen.
  2. Laserzertifizierung nachweisen: Viele Versicherer verlangen für Laserbehandlungen den Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung. Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen erfüllen.
  3. Geräteversicherung regelmäßig aktualisieren: Nach Neuanschaffungen von Geräten den Versicherungsschutz anpassen. Nicht gemeldete Geräte sind im Schadensfall nicht gedeckt.
  4. Spezialmakler einsetzen: Ärzteversichert kennt die spezifischen Anforderungen für Dermatologiepraxen und findet Anbieter mit passenden Deckungsbausteinen.

Quellen

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