Eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sicher, dass Beamte und verbeamtete Ärzte auch dann Leistungen erhalten, wenn der Dienstherr sie für dienstunfähig erklärt, ohne dass ein 50-prozentiger Grad der Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden muss. Für angestellte Ärzte im öffentlichen Dienst ist diese Klausel ein wichtiges Absicherungselement.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • DU-Klausel gilt nur für Beamte und Personen im öffentlichen Dienst mit Beamtenstatus
  • Die Entscheidung des Dienstherrn über Dienstunfähigkeit löst automatisch die BU-Leistung aus
  • Nicht alle BU-Anbieter bieten diese Klausel an oder formulieren sie gleich weitreichend

Ausführliche Antwort

Die DU-Klausel ist relevant für Ärzte, die in Bundeswehrkrankenhäusern, Universitätskliniken mit Verbeamtung oder im öffentlichen Gesundheitsdienst als Beamte tätig sind. Ohne diese Klausel müsste der Arzt selbst nachweisen, dass er zu mindestens 50 % in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr arbeitsfähig ist. Mit DU-Klausel reicht die Entscheidung des Dienstherrn als Leistungsauslöser aus.

Anbieter wie Allianz, Swiss Life, Alte Leipziger und Nürnberger bieten BU-Tarife mit DU-Klausel an, wobei die Formulierungen erheblich variieren. Entscheidend ist, ob die Klausel auch bei teilweiser Dienstunfähigkeit greift, ob es Wartezeiten gibt und ob die Definition der Dienstunfähigkeit mit der des jeweiligen Beamtenrechts übereinstimmt. Ein Marktvergleich über mindestens 5 bis 8 Anbieter ist sinnvoll, da Prämienunterschiede von 20 bis 40 % möglich sind.

Für Ärzte, die vorübergehend verbeamtet sind und später wieder ins Angestelltenverhältnis wechseln könnten, ist darauf zu achten, dass der Vertrag die DU-Klausel nur für die Beamtenzeit aktiviert und danach nahtlos als normale BU weiterläuft, ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt verbeamteten Ärzten, BU-Verträge mit DU-Klausel nicht ohne Fachberatung abzuschließen. Die Qualität der Klausel variiert stark zwischen Anbietern, und ein unpassend formulierter Vertrag kann im Leistungsfall zu Nachteilen führen. Ärzteversichert vergleicht die relevanten Tarife und prüft die Klauseln auf ihre Leistungsstärke.

Quellen und weiterführende Informationen

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