Die Digitalisierung verändert die Arztpraxis grundlegend. Von der Telemedizin über digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bis zur KI-gestützten Diagnostik entstehen neue Versorgungsmodelle und Geschäftsfelder.
Hintergrund
Folgende digitale Gesundheitslösungen sind für Ärzte relevant:
- Telemedizin-Plattformen: Anbieter wie TeleClinic, Teleclinic, Zava und Vivy ermöglichen Online-Sprechstunden. KVen haben Telemedizin weitgehend in die Regelversorgung integriert.
- DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen): Vom BfArM zugelassene Apps können als Kassenleistung verordnet werden. Beispiele: Kalmeda (Tinnitus), Velibra (Angststörungen).
- KI-gestützte Diagnostik: Anbieter wie DeepMind (Radiologie), Vara (Mammographie-Screening) und Skin Vision (Dermatologie) bieten KI-Assistenzsysteme an.
- Elektronische Patientenakte (ePA): Ab 2025 Pflicht. Praxen müssen kompatible Praxissoftware einsetzen und die ePA bedienen können.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Telemedizin aktiv anbieten: Online-Sprechstunden erhöhen die Praxiseffizienz und ermöglichen die Versorgung immobiler Patienten. Informieren Sie sich bei Ihrer KV über abrechnungsfähige Leistungen.
- DiGA in Verordnungspraxis integrieren: Prüfen Sie, welche DiGA für Ihre Fachrichtung zugelassen sind und wann sie als sinnvolle Ergänzung zur Behandlung eingesetzt werden können.
- Haftung bei digitalen Lösungen absichern: Bei KI-gestützter Diagnostik bleibt der Arzt für die Diagnoseentscheidung verantwortlich. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht digitale Tätigkeiten abdeckt.
- Datenschutz bei digitalen Tools prüfen: Alle eingesetzten digitalen Lösungen müssen DSGVO-konform sein und über geprüfte Datensicherheitsstandards verfügen.
Quellen
- gematik: Digitale Gesundheitsanwendungen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: DiGA
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Telemedizin
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →