Die Digitalisierung verändert die Arztpraxis grundlegend. Von der Telemedizin über digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bis zur KI-gestützten Diagnostik entstehen neue Versorgungsmodelle und Geschäftsfelder.

Hintergrund

Folgende digitale Gesundheitslösungen sind für Ärzte relevant:

  • Telemedizin-Plattformen: Anbieter wie TeleClinic, Teleclinic, Zava und Vivy ermöglichen Online-Sprechstunden. KVen haben Telemedizin weitgehend in die Regelversorgung integriert.
  • DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen): Vom BfArM zugelassene Apps können als Kassenleistung verordnet werden. Beispiele: Kalmeda (Tinnitus), Velibra (Angststörungen).
  • KI-gestützte Diagnostik: Anbieter wie DeepMind (Radiologie), Vara (Mammographie-Screening) und Skin Vision (Dermatologie) bieten KI-Assistenzsysteme an.
  • Elektronische Patientenakte (ePA): Ab 2025 Pflicht. Praxen müssen kompatible Praxissoftware einsetzen und die ePA bedienen können.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Telemedizin aktiv anbieten: Online-Sprechstunden erhöhen die Praxiseffizienz und ermöglichen die Versorgung immobiler Patienten. Informieren Sie sich bei Ihrer KV über abrechnungsfähige Leistungen.
  2. DiGA in Verordnungspraxis integrieren: Prüfen Sie, welche DiGA für Ihre Fachrichtung zugelassen sind und wann sie als sinnvolle Ergänzung zur Behandlung eingesetzt werden können.
  3. Haftung bei digitalen Lösungen absichern: Bei KI-gestützter Diagnostik bleibt der Arzt für die Diagnoseentscheidung verantwortlich. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht digitale Tätigkeiten abdeckt.
  4. Datenschutz bei digitalen Tools prüfen: Alle eingesetzten digitalen Lösungen müssen DSGVO-konform sein und über geprüfte Datensicherheitsstandards verfügen.

Quellen

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