Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für alle Vertragsärzte verpflichtend. Sie wird direkt aus dem Praxisverwaltungssystem an die zuständige Krankenkasse übermittelt, ohne dass der Patient einen Papierausdruck benötigt. Die Qualität der eAU-Integration hängt maßgeblich vom gewählten Praxisverwaltungssystem ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- eAU ist seit Januar 2023 Pflicht für Vertragsärzte; Papier-AU wird nicht mehr akzeptiert
- Die eAU-Übermittlung erfolgt über das KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) der Telematikinfrastruktur
- Praxisverwaltungssysteme mit zertifizierter eAU-Schnittstelle sind Voraussetzung
Ausführliche Antwort
Für die Ausstellung und Übermittlung der eAU benötigt die Praxis eine funktionierende Telematikinfrastruktur (TI) mit Konnektor, Kartenterminal und gültigem SMC-B-Zertifikat der Praxis sowie ein KBV-zertifiziertes PVS mit eAU-Modul. Alle gängigen Praxisverwaltungssysteme wie CGM ALBIS, Medistar, x.comfort, Turbomed und Dampsoft haben zertifizierte eAU-Module integriert.
Der Prozess aus Praxissicht: Der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit fest, die Diagnose und die AU-Daten werden im PVS erfasst, und das System übermittelt die eAU automatisch über den KIM-Dienst an die Krankenkasse. Der Patient erhält auf Wunsch einen Papierausdruck (keine gesetzliche Pflicht), braucht aber keinen mehr, um ihn beim Arbeitgeber einzureichen, da der Arbeitgeber die eAU direkt bei der Krankenkasse abruft.
Technische Probleme treten am häufigsten bei der TI-Anbindung auf: Verbindungsabbrüche, veraltete Konnektoren oder abgelaufene SMC-B-Zertifikate sind häufige Fehlerquellen. Praxen sollten regelmäßige TI-Wartungsverträge abschließen und sicherstellen, dass die Zertifikate rechtzeitig erneuert werden. IT-Dienstleister mit Spezialisierung auf Arztpraxen bieten Rundum-Sorglos-Pakete für die TI-Betreuung an.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber sollten bei TI-Ausfällen die Notfallprozesse kennen: Es gibt eine gesetzlich erlaubte Übergangsregelung für technische Ausfälle, die den temporären Papierausdruck erlaubt. Ärzteversichert empfiehlt, die Cyberversicherung der Praxis auch auf TI-bezogene Ausfälle und Datenschutzvorfälle zu prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – eAU-Einführung
- Bundesgesundheitsministerium – Telematikinfrastruktur
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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