Eine Scheidung hat für Ärzte weitreichende finanzielle Folgen, die über den Güterausgleich hinausgehen: Versorgungswerkanwartschaften werden geteilt, Praxisbeteiligungen müssen bewertet werden und laufende Versicherungen brauchen neue Bezugsberechtigungen. Spezialisierte Finanz- und Rechtsberater mit Erfahrung im Arztbereich sind in dieser Situation unverzichtbar.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Versorgungsausgleich umfasst auch Anwartschaften im ärztlichen Versorgungswerk
- Praxisvermögen fließt in die Zugewinngemeinschaft ein, sofern kein Ehevertrag besteht
- Bezugsberechtigungen in Lebensversicherungen, BU und Risikolebensversicherung müssen nach der Scheidung angepasst werden
Ausführliche Antwort
Im Rahmen einer Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften hälftig geteilt, darunter auch die im ärztlichen Versorgungswerk aufgebaute Altersrente. Das Familiengericht ordnet die Übertragung an, das Versorgungswerk setzt sie um. Je nach Ehedauer und Beitragshöhe kann dies eine erhebliche Kürzung der späteren Ärzterente bedeuten. Eine ergänzende private Rentenversicherung kann diese Lücke teilweise schließen.
Zum Praxisvermögen: Niedergelassene Ärzte, die während der Ehe eine Praxis aufgebaut oder erworben haben, müssen damit rechnen, dass der Praxiswert in den Zugewinnausgleich einfließt. Ein Praxisgutachten nach der modifizierten Ertragswertmethode (KBV-Verfahren) ist in diesem Kontext unerlässlich. Wer vor der Ehe eine Praxis besaß, kann dieses Anfangsvermögen häufig herausrechnen, sofern es dokumentiert ist.
Für die Beratung sollten Ärzte auf Anbieter setzen, die Erfahrung mit ärztespezifischen Strukturen haben: Fachanwälte für Familienrecht mit Kenntnissen des Arztrechts, Steuerberater mit Schwerpunkt Heilberufler und unabhängige Finanzberater, die das Versorgungswerk-System kennen. Einige Anbieter wie der Deutsche Ärzte Finanz oder spezialisierte Kanzleien bieten interdisziplinäre Beratungspakete an.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die sich in einer Trennungsphase befinden, sollten umgehend alle Versicherungsverträge prüfen und Bezugsberechtigungen anpassen. Ärzteversichert unterstützt dabei, den Überblick über alle laufenden Verträge zu behalten und sorgt dafür, dass keine unbeabsichtigten Leistungsempfänger in BU- und Lebensversicherungsverträgen verbleiben.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – BGB Zugewinngemeinschaft
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen – Versorgungsausgleich
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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