Ärzte, die sich freiwillig in der GKV versichern möchten, haben die freie Wahl der Krankenkasse. Für die meisten Ärzte ist die PKV wirtschaftlich sinnvoller, aber es gibt Situationen, in denen die freiwillige GKV-Mitgliedschaft eine bewusste Entscheidung darstellt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ärzte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro brutto (2024) können zwischen PKV und freiwilliger GKV wählen
  • Der GKV-Beitrag wird bei freiwillig Versicherten auf Basis des Gesamteinkommens, nicht nur des Arbeitslohns, berechnet
  • Für Ärzte mit Familie kann die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der GKV ein entscheidender Vorteil gegenüber der PKV sein

Ausführliche Antwort

Ärzte, die sich freiwillig GKV-versichern, zahlen einen Beitrag von 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag, durchschnittlich 1,7 Prozent) auf ihr Gesamteinkommen. Bei einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro ergibt das einen monatlichen Beitrag von rund 660 Euro. Der entscheidende Unterschied zur PKV: Kinder und nicht berufstätiger Partner können beitragsfrei mitversichert werden, was bei mehreren Kindern einen erheblichen finanziellen Vorteil bedeutet.

Die Wahl der Krankenkasse beeinflusst vor allem den Zusatzbeitragssatz, der von Kasse zu Kasse variiert (zwischen 0,9 und 3,0 Prozent), sowie das Bonusprogramm und die Gesundheitsleistungen. Kassen mit niedrigem Zusatzbeitrag bieten bei gleicher Leistung die günstigste Option. Vergleiche sind über den GKV-Spitzenverband und unabhängige Vergleichsportale möglich.

Worauf Ärzte bei der freiwilligen GKV besonders achten sollten

Die freiwillige GKV ist für Ärzte mit kleiner Familie oder bei gesundheitlichen Einschränkungen sinnvoll. Ärzteversichert empfiehlt, den individuellen Vergleich zwischen GKV und PKV vor der Entscheidung durchzuführen, da die langfristige Beitragsentwicklung der PKV für viele Ärzte trotz höherer Anfangsbeiträge günstiger ausfällt.

Quellen und weiterführende Informationen

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