Der Gematik Identity Provider (IDP) ist ein zentrales Element der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland, das eine sichere Authentifizierung von Leistungserbringern und Patienten im Gesundheitswesen ermöglicht. Arztpraxen benötigen einen zertifizierten IDP-Dienst, um Anwendungen wie das eRezept, eAU oder die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen zu können. Die Gematik zertifiziert die zugelassenen Anbieter.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Gematik IDP ist für die Nutzung zentraler TI-Anwendungen wie eRezept und ePA zwingend erforderlich
  • Zugelassene IDP-Anbieter werden von der Gematik zertifiziert und veröffentlicht
  • Integration in bestehende Praxisverwaltungssoftware ist das entscheidende Auswahlkriterium

Ausführliche Antwort

Die Gematik betreibt den sektoralen IDP als zentralen Identitätsdienst, zugelassene Krankenkassen und PVS-Hersteller bieten eigene, zertifizierte IDPs an. Für Arztpraxen ist die nahtlose Integration des IDP in die bestehende Praxisverwaltungssoftware (PVS) entscheidend. Die führenden PVS-Anbieter wie CGM, Compugroup Medical (Medistar, Albis), Tomedo und x.systems haben ihre Systeme bereits an die Gematik-IDP-Anforderungen angepasst.

Die konkrete Auswahl des IDP-Anbieters erfolgt in der Praxis oft nicht separat, sondern im Verbund mit dem PVS-Anbieter und dem TI-Dienstleister, der den Konnektoranschluss an die Telematikinfrastruktur betreut. Wichtige Auswahlkriterien sind: Verfügbarkeit (SLA), Supportqualität, Reaktionszeit bei Störungen und Kompatibilität mit geplanten TI-Erweiterungen wie der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) 2.0.

Praxen, die noch keinen TI-Anschluss haben oder auf Software-as-a-Service-Lösungen umsteigen wollen, sollten darauf achten, dass der gewählte PVS-Anbieter alle aktuellen Gematik-Zertifizierungen vorweist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert weist darauf hin, dass die IT-Sicherheit der TI-Anbindung nicht nur eine technische, sondern auch eine rechtliche Dimension hat. Datenschutzvorfälle durch unsichere TI-Anbindungen können haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Ärzte sollten mit ihrem TI-Dienstleister Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung (AVV) abschließen und regelmäßige Sicherheitsupdates einfordern.

Quellen und weiterführende Informationen

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