Bei Medizinprodukten in Arztpraxen greift zunächst die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB für Mängel des Kaufgegenstands sowie die Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Ärzte als Betreiber und Verkäufer von Medizinprodukten tragen eigenständige Haftungsrisiken.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzliche Gewährleistung des Herstellers gilt zwei Jahre ab Kauf für Sachmängel an Medizinprodukten
  • Arztpraxen, die Medizinprodukte verkaufen oder anwenden, haften nach ProdHaftG und MPG für Schäden an Patienten
  • Spezialversicherer für Produkt- und Berufshaftpflicht sind Ecclesia, HDI, Allianz und spezialisierte Makler für Medizintechnik

Ausführliche Antwort

Arztpraxen, die Medizinprodukte (Kontaktlinsen, Hörgeräte, Gehhilfen, Orthesen) an Patienten abgeben oder im Rahmen der Behandlung anwenden, übernehmen mit dem Inverkehrbringen eine eigenständige Haftung nach dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) und dem Produkthaftungsgesetz.

Die Produkthaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen. Sie ist von der allgemeinen Betriebshaftpflicht zu unterscheiden und wird von Spezialanbietern wie Ecclesia (Spezialist für Gesundheitseinrichtungen), HDI, Zurich oder Allianz angeboten. Der passende Anbieter hängt vom Umfang des Produktvertriebs ab: Eine ophthalmologische Praxis, die Kontaktlinsen verkauft, hat andere Anforderungen als eine orthopädische Praxis, die Orthesen anpasst und abgibt.

Bei der Gewährleistung gegenüber dem Lieferanten eines defekten Medizinprodukts ist die Praxis zunächst auf den Hersteller oder Großhändler angewiesen. Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten können geltend gemacht werden, wenn Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Für teure Geräte (MRT, CT, Lasergeräte) empfehlen sich Wartungsverträge, die technische Ausfälle abdecken und die Herstellergewährleistung ergänzen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxen, die Medizinprodukte vertreiben oder im Rahmen der Behandlung einsetzen, sollten prüfen, ob ihre Betriebshaftpflicht Produkthaftungsrisiken explizit einschließt. Ärzteversichert empfiehlt, bei Vertrieb von Medizinprodukten eine separate Produkthaftpflichtversicherung zu prüfen, die über die allgemeine Betriebshaftpflicht hinausgeht.

Quellen und weiterführende Informationen

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