Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist kein Produkt eines bestimmten Anbieters, sondern ein gesetzlich festgelegter Wert, der für alle GKV-Kassen gleichermaßen gilt. Die Frage nach dem besten Anbieter bezieht sich daher auf die GKV-Krankenkassen, die für GKV-versicherte Ärzte bei einem Einkommen nahe oder unterhalb der BBG relevant sind.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 monatlich 5.512 Euro (66.150 Euro jährlich), Beiträge werden maximal auf diesen Betrag berechnet
- Ärzte, deren Einkommen unter der BBG liegt, zahlen GKV-Beiträge anteilig; der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Für die Wahl der günstigsten GKV ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag entscheidend, der 2026 zwischen 0,5 und 3,0 Prozent variiert
Ausführliche Antwort
Ärzte, die in der GKV pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, zahlen auf ihr Einkommen bis zur BBG den vollen GKV-Beitrag. Bei einem Einkommen genau an der BBG von 5.512 Euro monatlich beträgt der maximale GKV-Monatsbeitrag 2026 rund 965 Euro (bei 17,5 Prozent Gesamtbeitragssatz inklusive Pflegeversicherung). Kassenwahl bedeutet bei identischem Leistungskatalog primär die Wahl des günstigsten Zusatzbeitrags.
Günstige Krankenkassen mit niedrigem Zusatzbeitrag sind etwa die BIG direkt gesund, die HKK oder regionale Betriebskrankenkassen, die Zusatzbeiträge von unter 1,0 Prozent erheben. Bekannte große Kassen wie TK, DAK oder AOK haben Zusatzbeiträge von 1,2 bis 2,0 Prozent. Der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse macht bei BBG-Einkommen bis zu 165 Euro monatlich aus.
Freiwillig GKV-versicherte Ärzte, die neben ihrer angestellten Tätigkeit selbstständige Einkünfte haben, müssen beachten, dass die GKV alle Einkunftsarten bis zur BBG zusammenrechnet. Nebeneinnahmen aus Gutachter- oder Vortragstätigkeit erhöhen also den Beitrag bis zum BBG-Maximum. Für Ärzte nahe der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 73.800 Euro in 2026 kann ein PKV-Wechsel wirtschaftlich sinnvoll sein.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte in der GKV sollten jährlich prüfen, ob ihr Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, da ab diesem Punkt ein Wechsel in die PKV möglich wird. Ärzteversichert führt einen strukturierten GKV-PKV-Vergleich durch und zeigt, ab welchem Einkommen und welcher Lebenssituation ein PKV-Wechsel langfristig vorteilhafter ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Beitragssätze und BBG
- Bundesgesundheitsministerium – Krankenversicherung Beiträge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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