GKV-Wahltarife nach § 53 SGB V ermöglichen es freiwillig gesetzlich versicherten Ärzten, ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Besonders gefragt sind der Kostenerstattungstarif und der Selbstbehalttarif. Die Attraktivität hängt von der persönlichen Gesundheitssituation und den angebotenen Prämienrückerstattungen ab.

Hintergrund

Die gesetzlich vorgesehenen Wahltarife umfassen drei Hauptoptionen: Im Selbstbehalttarif verzichtet das Mitglied auf Leistungen und erhält im Gegenzug eine Prämienrückerstattung. Im Kostenerstattungstarif werden Arztrechnungen ähnlich wie bei einer PKV direkt erstattet, was Ärzten auch als Patienten Zugang zu Privatleistungen ermöglicht. Der Krankengeldwahltarif sichert ein erhöhtes oder früheres Krankengeld ab. Für Ärzte, die freiwillig GKV-versichert sind, ist insbesondere der Kostenerstattungstarif interessant, da er die Abrechnung nach GOÄ ermöglicht. Führende Anbieter mit attraktiven Wahltarifen sind Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie den Kostenerstattungstarif, wenn Sie als Patient Privatleistungen nutzen möchten, ohne in die PKV zu wechseln.
  • Vergleichen Sie Selbstbehalttarife verschiedener Kassen hinsichtlich Rückerstattungshöhe und Mindestbindungszeit (meist 1 bis 3 Jahre).
  • Nutzen Sie Krankengeldwahltarife, wenn Sie als freiwillig GKV-Versicherter auf ein frühzeitiges Krankengeld angewiesen sind.
  • Beachten Sie, dass Wahltarife Mindestbindungsfristen haben und ein Wechsel innerhalb der Laufzeit eingeschränkt ist.
  • Ärzteversichert hilft Ihnen, die optimale Kombination aus GKV-Wahltarif und ergänzenden Zusatzversicherungen zu finden.

Quellen

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