GKV-Zahnersatz wird durch Festzuschüsse finanziert, die unabhängig von der gewählten Versorgungsart gezahlt werden. Die Höhe beträgt in der Regel 60 Prozent der Kosten einer Regelversorgung, kann durch ein lückenlos geführtes Bonusheft auf bis zu 75 Prozent steigen. Unterschiede zwischen den Kassen entstehen vor allem durch freiwillige Satzungsleistungen.
Hintergrund
Der gesetzliche Festzuschuss für Zahnersatz ist kassenübergreifend einheitlich geregelt, basiert aber auf dem individuellen Befund. Wer das Bonusheft lückenlos über fünf Jahre führt, erhält einen um 20 Prozent erhöhten Zuschuss, bei zehn Jahren sogar 30 Prozent mehr. Einige Kassen wie AOK und TK bieten darüber hinaus eigene Satzungsleistungen für hochwertige Implantatversorgungen. Für Ärzte, die privat beim Zahnarzt abrechnen, lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung als Ergänzung, da GKV-Festzuschüsse nur die Regelversorgung abdecken.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Führen Sie Ihr Bonusheft konsequent über mindestens fünf Jahre, um den erhöhten Festzuschuss zu sichern.
- Vergleichen Sie Kassen mit starken Satzungsleistungen für Zahnersatz.
- Für hochwertige Zahnversorgung (Implantate, Keramik) empfiehlt sich eine private Zahnzusatzversicherung.
- Verlangen Sie vor jeder Behandlung einen Heil- und Kostenplan, um Eigenkosten einzuschätzen.
- Ärzteversichert berät zur optimalen Kombination aus GKV-Leistungen und privater Zahnzusatzversicherung.
Quellen
- § 55 SGB V Festzuschüsse für Zahnersatz (Gesetze im Internet)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnersatz
- Verbraucherzentrale: Zahnersatz und Festzuschüsse
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