Der GKV-Zusatzbeitrag ergänzt seit 2015 den allgemeinen Beitragssatz und wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt. Im Jahr 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei rund 1,7 Prozent. Für freiwillig GKV-versicherte Ärzte mit hohem Einkommen bedeutet ein niedriger Zusatzbeitrag eine erhebliche Ersparnis.

Hintergrund

Der allgemeine Beitragssatz beträgt seit Jahren einheitlich 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, der Zusatzbeitrag kommt hinzu und wird hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten tragen sie den Beitrag vollständig selbst. Kassen mit niedrigem Zusatzbeitrag sind oft günstig, unterscheiden sich aber in Leistung und Service. Große Kassen wie TK, HEK oder hkk gelten als besonders preiswert bei guter Leistung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Vergleichen Sie Zusatzbeiträge jährlich, da Kassen diese anpassen dürfen.
  • Beachten Sie das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags.
  • Neben dem Beitrag sollten auch Leistungen (Wahltarife, Bonusprogramme) in den Vergleich einfließen.
  • Als freiwillig GKV-Versicherter zahlen Sie auf das gesamte Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Ärzteversichert hilft bei der Entscheidung zwischen GKV und PKV unter Berücksichtigung aller Kosten.

Quellen

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