Eine GmbH-Gründung ist für Ärzte in bestimmten Konstellationen steuerlich attraktiv, aber rechtlich komplex. Sie eignet sich insbesondere zur Trennung von Betriebs- und Privatvermögen sowie zur Thesaurierung von Gewinnen. Nicht jede ärztliche Tätigkeit darf in der GmbH-Form ausgeübt werden.
Hintergrund
Ärztliche Heilkunde ist eine freiberufliche Tätigkeit, die grundsätzlich nicht in einer Kapitalgesellschaft ausgeübt werden darf, außer im Rahmen einer MVZ-GmbH oder für rein administrative Tätigkeiten. Für Nebentätigkeiten wie Gutachtertätigkeit, Fortbildungsveranstaltungen oder das Halten von Praxisimmobilien kann eine GmbH jedoch sinnvoll sein. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 Prozent) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, was bei thesaurierten Gewinnen günstiger sein kann als die persönliche Einkommensteuer.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Klären Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht, welche Tätigkeiten GmbH-fähig sind.
- Nutzen Sie eine GmbH für arztnahe, aber nicht heilkundliche Tätigkeiten.
- Berücksichtigen Sie die Kosten für Jahresabschluss, Notarkosten und laufende Verwaltung.
- Versichern Sie die GmbH separat (D&O-Versicherung, Betriebshaftpflicht).
- Ärzteversichert berät zur Absicherung bei unternehmerischen Strukturen rund um die Arztpraxis.
Quellen
- GmbH-Gesetz (Gesetze im Internet)
- Bundesärztekammer: Berufsrechtliche Regelungen
- Handelsregister: GmbH-Gründung
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