Für die GOÄ-Abrechnung stehen Privatärztliche VerrechnungsStellen (PVS), Factoring-Dienstleister und eigene Abrechnungssoftware zur Verfügung. Die Wahl hängt vom Praxisvolumen, dem gewünschten Verwaltungsaufwand und der Zahlungsbereitschaft der Patientenklientel ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- PVS-Dienstleister wie PVS Baden, PVS Westfalen oder PrivaDoc übernehmen vollständige Abrechnungsabwicklung
- Factoring bietet sofortige Liquidität, kostet aber 2 bis 5 Prozent Provision
- Eigene Abrechnungssoftware wie CGM oder Turbomed ist günstig, erfordert aber mehr Eigenaufwand
Ausführliche Antwort
Privatärztliche VerrechnungsStellen sind gemeinnützige oder genossenschaftliche Einrichtungen, die von Ärzten gegründet wurden, um die GOÄ-Abrechnung zu erleichtern. Sie bieten Rechnungserstellung, Mahnwesen, Streitschlichtung mit PKVen und Statistikauswertungen an. Die Kosten liegen bei 3 bis 6 Prozent des Bruttohonorars. Große PVS-Anbieter sind PVS Baden (BW), PVS Westfalen-Lippe, Medi Bay sowie privatärztliche Abrechnungszentren regionaler Ärztekammern.
Factoring-Dienstleister wie Deutsche Arztfinanz oder Medifactoring kaufen Honorarforderungen und zahlen sofort aus. Das erhöht die Liquidität, kostet aber ähnliche Prozentsätze wie PVS-Dienstleister. Zusätzlich übernehmen Factoring-Anbieter beim "echten Factoring" das Ausfallrisiko.
Eigene Software-Lösung mit Praxisverwaltungssystem (PVS) und GOÄ-Modul ist die günstigste Option (Jahreskosten 500 bis 1.500 Euro), erfordert aber eigenes Know-how bei GOÄ-Ziffern, Steigerungssätzen und PKV-Abrechnungspraxis.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die GOÄ-Abrechnung hat direkten Einfluss auf das Praxiseinkommen. Ärzteversichert empfiehlt auf Heilberufe spezialisierte Abrechnungsberater und koordiniert parallel dazu die Versicherungsstruktur der Praxis.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Abrechnung
- PKV-Verband – GOÄ-Erstattung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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