Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll nach langen Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband 2026 in Kraft treten. Sie ersetzt die veraltete GOÄ von 1996 und sieht eine grundlegende Neubewertung ärztlicher Leistungen vor. Für Ärzte bedeutet dies umfangreiche Umstellungsarbeit bei der Abrechnung.

Hintergrund

Die Reform der GOÄ war seit Jahrzehnten überfällig. Die bisherigen Punktwerte entsprachen nicht mehr dem aktuellen Aufwand vieler Leistungen, insbesondere in technisch intensiven Fachrichtungen. Die neue GOÄ führt ein digitales Abrechnungssystem ein, definiert Leistungen neu und passt Punktwerte an. Übergangsregelungen sollen Ärzten Zeit zur Umstellung geben. Strittig bleibt die Höhe der Steigerungssätze, die Praxen mit höherem Aufwand berechnen dürfen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Leistungslegenden und Punktwerte in Ihrem Fachgebiet.
  • Schulen Sie Ihr Praxispersonal rechtzeitig auf das neue Abrechnungssystem.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Praxissoftware die neue GOÄ bereits unterstützt oder Updates plant.
  • Berechnen Sie, wie sich die Reform auf Ihre Einnahmen auswirkt, und planen Sie ggf. Liquiditätspuffer ein.
  • Ärzteversichert steht für alle Fragen rund um Versicherungsschutz bei veränderten Einkommensstrukturen zur Verfügung.

Quellen

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